Corona-Maßnahmen: Beispiele guter Praxis aus der Getränkeindustrie

Maßnahmen für Besprechungsräume

  • Die Beschäftigten werden angewiesen Begegnungen, notwendige Besprechungen in allen Bereichen so kurz wie möglich zu halten und dabei den Mindestabstand (mind. 1,5 Meter) einzuhalten.
  • Bei unvermeidlichen Zusammenkünften von Personen, bei denen der Abstand zu anderen Personen (mind. 1,5 Meter) nicht eingehalten werden kann, ist geeigneter Mund- Nasenschutz (MNS) zu verwenden.
  • Besprechungen mit externen Personen werden auf ein Minimum reduziert und finden nur in den Besprechungsräumen statt.
Veltins, Meschede
 
  • Abstandsregelungen in Besprechungsräumen
  • Umstellung aller (möglichen) Besprechungen auf Online-Besprechungen.
  • Notwendige F2F-Schulungen nur in kleinen Gruppen und den Räumen mit konstanter Lüftung
  • Einhaltung der BGN-Lüftungsregelung unter Einsatz der Berechnungsscheibe (oder BGN Onlinerechner)
Coca Cola, Hildesheim

 

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