Heben und Tragen

Mitarbeiter trägt Sack

Belastung
Das Heben, Halten und Tragen schwerer Lasten, vor allem in ungünstigen Haltungen, erhöht das Risiko für die Entstehung von Rückenerkrankungen und Verletzungen. Unternehmen müssen diese Belastungen ihrer Beschäftigten im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ermitteln und beurteilen. Die Belastungen sind soweit zu verringern, dass eine Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten auszuschließen ist.

Gibt es „Grenzwerte“?
Da beim Heben, Halten und Tragen neben dem Gewicht der Last u. a. auch die Körperhaltung und Häufigkeit der Tätigkeit eine Rolle spielen, können keine verbindlichen Grenzwerte angegeben werden. Lasten größer als 40 kg für Männer und 25 kg für Frauen sind jedoch grundsätzlich als Risiko einzustufen.

Bei Überschreitung der in der Tabelle genannten Lasten und Häufigkeiten sollten die Risiken genauer betrachtet werden.

Tabelle: Lasten – Tätigkeit und Häufigkeit pro Arbeitstag
  Frauen   Männer  
Lastgewicht 5–10 kg 10–15 kg 10–15 kg 15–20 kg
Heben (pro Arbeitstag) 100 50 100 50
Halten, Tragen (ab 5 sek) 60 30 60 30

 

Beurteilung der Belastung
Im ersten Schritt ist zu ermitteln, ob eine Belastung vorliegt. Dazu können die branchenspezifischen Beurteilungsshilfen der BGN verwendet werden.
Zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen beim manuellen Umgang mit Lasten eignet sich auch die sogenannte Leitmerkmalmethode. Sie liefert als Ergebnis ein Maß für die Wahrscheinlichkeit einer körperlichen Überbeanspruchung und Handlungsbedarf.

Maßnahmen zur Verringerung der Belastungen
Wie können Belastungen durch Heben, Halten und Tragen verringert werden?

Siehe auch: DGUV Information 208-033: Muskel-Skelett-Belastungen – erkennen und beurteilen,
insbesondere
Kapitel 2: Welche Tätigkeiten können zu einer Gefährdung führen? und
Kapitel 3: Wie beurteile ich Muskel-Skelett-Belastungen in meinem Betrieb?