Beleuchtung

Beleuchtung in Produktionshalle

Arbeitsräume müssen bis auf Ausnahmen ausreichend durch Tageslicht beleuchtet sein und eine Sichtverbindung nach außen haben. Der Tageslichteinfall muss z. B. durch Jalousien regulierbar sein.

An Arbeitsplätzen ist die geforderte Beleuchtungsstärke mit künstlicher Beleuchtung sicherzustellen. Anhang 1 der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A3.4 enthält Mindestwerte der Beleuchtungsstärke für unterschiedliche Arbeitsplätze.

Da Leuchtmittel mit der Zeit an Leistung verlieren und ältere Beschäftigte einen höheren Lichtbedarf haben, sollten die geforderten Werte bei der Anschaffung von Leuchtmitteln um mindestens 25 Prozent überschritten werden, um die Mindestwerte über die Lebensdauer einzuhalten.

Blendungen, störende Spiegelungen, Flimmern oder Schatten im Arbeitsbereich belasten zusätzlich und begünstigen Arbeitsunfälle. Deshalb:

Mehr Infos: ASR A3.4 Beleuchtung
DGUV Information 215-210: Natürliche und künstliche Beleuchtung von Arbeitsstätten PDF-Symbol
DGUV Information 215-211: Tageslicht am Arbeitsplatz - leistungsfördernd und gesund  PDF-Symbol