Lärm

Hinweisschild: Gehörschutz tragen

Lärm hat einen erheblichen Einfluss auf die Gesundheit der Beschäftigten, deren Wohlbefinden sowie ihrer Leistung bei der Arbeit.

Lärm belastet das Gehör und kann zu Gehörschäden führen. Die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung fordert, die Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass Gesundheitsgefährdungen durch Lärm beseitigt oder auf ein Mindestmaß reduziert werden (Minimierungsgebot). Für den Tages-Lärmexpositionspegel (in dB(A)) und den Spitzenschalldruckpegel (in dB (C)) sind sogenannte untere und obere Auslösewerte festgelegt. Werden diese Werte erreicht oder überschritten, sind – kurz zusammengefasst – in nachfolgender Tabelle genannte Maßnahmen zu treffen.

Auslösewerte Maßnahmen
Obere Auslösewerte
85 dB(A) bzw. 137 dB(C)
Gehörschutz-Tragepflicht
Kennzeichnung des Lärmebreichs
Lärmminderungsprogramm Arbeitsmedizinische Pflichtvorsorge
Untere Auslösewerte
80 dB(A) bzw. 135 dB(C)
Unterweisung (Information über Gesundheitsgefährdungen, allgemeine arbeitsmedizinische Beratung)
Gehörschutz zur Verfügung stellen
Lärmminderungsprogramm Arbeitsmedizinische Angebotsvorsorge
Unter 80 dB(A)
Keine Maßnahmen erforderlich

Mehr Infos: ASR A3.7 Lärm
Wissen kompakt: Lärm und Vibrationen