Raumtemperatur

Symbolbild Raumtemperatur

Arbeitsräume, in denen aus betriebstechnischer Sicht keine Anforderungen an die Raumtemperatur gestellt werden, müssen während der Nutzung – unter Berücksichtigung der Arbeitsverfahren und der körperlichen Belastungen der Beschäftigten – eine gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur haben: nicht zu kalt und nicht zu warm.

Arbeiten bei niedrigen Temperaturen
Die Lufttemperatur in Arbeitsräumen darf nach ASR A3.5 Raumtemperatur bestimmte Werte nicht unterschreiten – in Abhängigkeit von Arbeitsschwere und Körperhaltung. Siehe hierzu Tabelle 1 und 2 Kapitel 4.2 Lufttemperaturen in Räumen der ASR A3.5.
Werden die dort genannten Mindestwerte nicht erreicht, ist der Schutz gegen zu niedrige Temperaturen in folgender Rangfolge zu gewährleisten:

Arbeiten bei hohen Temperaturen

Mehr Infos: ASR A3.5 Raumtemperatur
DGUV Information 215-510: Beurteilung des Raumklimas