Verkehrswege

Verkehrswege müssen so angelegt und bemessen sein, dass sie für die Arbeitstätigkeiten leicht und sicher begangen oder befahren werden können.

Dazu sind Verkehrswege übersichtlich und gradlinig zu gestalten, um die Beschäftigten z.B. beim Tragen von Lasten oder beim Schieben von Wagen möglichst wenig zu belasten. Die Wege müssen eine trittsichere Oberfläche aufweisen, um Gefährdungen durch z. B. Stolpern, Umstürzen oder Wegrutschen zu vermeiden.

Die Mindestbreite von Verkehrswegen richtet sich nach der Anzahl der Personen, die den Verkehrsweg regelmäßig und gegebenenfalls auch im Notfall benutzen (siehe Tabelle 2: „Mindestbreite der Wege für den Fußgängerverkehr“ in der ASR A1.8). Verkehrswege müssen mindestens 2,00 m hoch sein, um einen aufrechten Gang zu ermöglichen.

Mehr Infos: ASR A1.8 Verkehrswege