Schutzhandschuhe – wann erforderlich und wann nicht?

Schutzhandschuhe bei Reinigungsarbeit

Schutzhandschuhe nur dann einsetzen, wenn alle anderen arbeitstechnischen und organisatorischen Maßnahmen, die das Risiko einer Hautgefährdung vermindern, ausgeschöpft sind.

Wenn Schutzhandschuhe erforderlich sind: Handschuhe nur so kurz wie möglich tragen – nur während der unmittelbar hautgefährdenden Tätigkeit.

Sicherstellen, dass das Risiko für die Gesundheit der Haut durch die Schutzmaßnahme selbst immer geringer ist als ohne die Schutzmaßnahme.

Wenn aus bestimmten Gründen (z. B. Produktschutz) Handschuhe getragen werden müssen: Das Risiko einer Hautgefährdung gegenüber den Hygienevorteilen sorgfältig abwägen.

Ergibt die Gefährdungsbeurteilung, dass das Risiko durch vorrangige Maßnahmen (Substitution, Technik, Organisation) nicht hinreichend gemindert werden kann und das Tragen persönlicher Schutzausrüstung erforderlich ist, so sind geeignete Schutzhandschuhe auszuwählen.