Einsatz von Zeitarbeitnehmern: Aufgaben des Einsatzbetriebs
Es ist Aufgabe der verantwortlichen Person im Einsatzbetrieb, die tätigkeits- und arbeitsplatzspezifische Unterweisung u. a. mit folgenden Aspekten durchzuführen.
Unternehmensgrundsätze und -regeln:
- Ansprechpersonen z. B. Meister, Vorarbeiter, Schichtführer, Sicherheitsbeauftragte, Betriebsrat, „Paten“, Betriebsarzt, Fachkraft für Arbeitssicherheit
- Verhalten im Notfall (u. a. Brandschutz, Erste Hilfe)
- Sozialeinrichtungen und -räume
- Regelungen zu Rauch- und Alkoholverbot
- Regelungen zum Umgang mit Medikamenten
- Arbeitsbereich und Zutrittsverbote
- Angebote der betrieblichen Gesundheitsförderung
Arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogene Inhalte:
- erforderliche Qualifikationen
- Gefährdungen am Arbeitsplatz und notwendige Schutzmaßnahmen sowie arbeitsmedizinische Vorsorge
- Umgang mit Gefahrstoffen (Betriebsanweisung nutzen)
- Umgang mit Maschinen und Fahrzeugen; dabei Verhalten bei Störungen berücksichtigen
- Richtige Nutzung der PSA; bei PSA, die gegen tödliche Gefahren oder bleibende Gesundheitsschäden schützen soll, Übungen durchführen
- Konkrete Einweisung in die Tätigkeit
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