Dokumentation der Unterweisung
Unterweisungen müssen dokumentiert werden ()siehe u. a. § 4, Abs. 1 DGUV Vorschrift 1). Jeder Teilnehmer bestätigt mit seiner Unterschrift die Teilnahme. Auch das ist eine Vorgabe in verschiedenen Vorschriften (u. a. Arbeitsschutzgesetz, die DGUV Vorschrift 1). Nutzen Sie für die Dokumentaion z. B. das Formblatt Unterweisungsnachweis der BGN.
Die Dokumentation hat neben der Rechtssicherheit weitere Vorteile für den Betrieb und die Beschäftigten:
Was bei der Dokumentation der Unterweisung wichtig ist
GUT ZU WISSEN
Auch innerbetriebliche Regelungen, z. B. im Rahmen eines QM-Systems können die Dokumentation von Unterweisungen samt Unterschriften der Teilnehmer vorsehen.