Dokumentation der Unterweisung
Untweisungen müssen dokumentiert werden ()siehe u. a. § 4, Abs. 1 DGUV Vorschrift 1). Jeder Teilnehmer bestätigt mit seiner Unterschrift die Teilnahme. Auch das ist eine Vorgabe in verschiedenen Vorschriften (u. a. Arbeitsschutzgesetz, die DGUV Vorschrift 1). Nutzen Sie für die Dokumentaion z. B. das Formblatt Unterweisungsnachweis der BGN.
Die Dokumentation hat neben der Rechtssicherheit weitere Vorteile für den Betrieb und die Beschäftigten: