1. Einleitung

Mit Inkrafttreten der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" entfällt die bisher verbindliche Staffelung zur Bestellung von Sicherheitsbeauftragten.

An deren Stelle tritt nunmehr ein Kriterienkatalog, mit dessen Hilfe der Betrieb den tatsächlich erforderlichen Bedarf an Sicherheitsbeauftragten ermitteln muss. Die Kriterien hierbei sind neben der Anzahl der Beschäftigten und den im Betrieb bestehenden Unfall- und Gesundheitsgefahren auch die räumliche, zeitliche und fachliche Nähe der zuständigen Sicherheitsbeauftragten zu den Beschäftigten.

Diese Arbeitssicherheitsinformation (ASI) richtet sich an die Unternehmer und soll bei der Ermittlung der im Betrieb erforderlichen Anzahl von Sicherheitsbeauftragten (Sibe) helfen. Zudem werden Einsatzmöglichkeiten der Sicherheitsbeauftragten dargestellt.

 

 

 

Autor: Hartmann
2015-5-11