1. Einleitung

Jeder Mensch hat das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Daraus entsteht für jeden Unternehmer bzw. Führungskraft die Verpflichtung alles Notwendige zu tun, damit alle Beschäftigten sicher und gesund arbeiten können. Zu den Beschäftigten zählen nicht nur die Personen der Stammbelegschaft, auch geringfügig Beschäftigte, Aushilfen, Beschäftigte von Zeitarbeitsunternehmen und die Auszubildenden gehören dazu.

Für den Arbeitsschutz ist es notwendig, dass die Arbeitsumgebung sicher ist. Zur Arbeitsumgebung gehören die Arbeitsstätte, also immer da wo gearbeitet wird, und die Arbeitsmittel, wie z. B. Werkzeug, Maschinen und Geräte. Alle Maßnahmen, die dafür sorgen, die Arbeitsumgebung sicher und gesund zu gestalten, dienen somit der Prävention von Unfällen und Krankheiten. Frei nach der Devise:

"Wir tun alles, damit keiner Schaden nimmt oder krank wird".

"Wir" bedeutet, auch Sie haben die Pflicht durch sicherheitsgerechtes Verhalten und Handeln für Ihre und die Sicherheit Ihrer Kolleginnen und Kollegen zu sorgen.

Diese Arbeitssicherheitsinformation (ASI) gibt ihnen einen Überblick über die Rechte und Pflichten von Beschäftigten im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz. Sie versucht auf die grundlegenden Gefährdungen der verschiedenen BGN-Branchen einzugehen. Es versteht sich von selbst, dass diese ASI nicht auf alle jeweiligen branchenspezifischen Gefährdungen eingehen kann. So wird in Ihrem Betrieb die eine oder andere Gefährdung vorhanden sein, über die hier nichts geschrieben steht.

Auch wenn in dieser Broschüre viel Neues entdeckt und dazugelernt werden kann, wird sie die jeweiligen Unterweisungen nicht ersetzen.

Ihre BGN wünscht Ihnen einen guten Start für Ihre Aufgabe, viel Freude und dass Sie gesund bleiben!

Weitere Informationen zum Arbeitsschutz finden Sie auch im Internet unter www.bgn.de, www.bgn-branchenwissen.de und medienshop.bgn.de.

Bei Fragen zum Arbeitsschutz in Ihrem Betrieb wenden Sie sich an Ihre Führungskraft, an den Sicherheitsbeauftragten in Ihrem Arbeitsbereich oder an Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit bzw. den Betriebsarzt. Für Fragen stehen Ihnen zudem die Beschäftigten des Technischen Aufsichtsdienstes der BGN unter der Telefonnummer 0621 4456 3517 zur Verfügung.

 

 

Autor: Hartmann
2019-7-23