12. Maschinen
Maschinen sind dazu da, die menschliche Arbeitskraft zu ersetzen. Aber aufgepasst: So macht beispielsweise eine Säge keinen Unterschied zwischen Holz und Fingern, eine Ausrollmaschine zieht eine Hand ebenso mühelos ein wie den Teig und ein Palettierroboter erfasst in rücksichtsloser Weise alles, was ihm in die Quere kommt. Deshalb dürfen Beschäftigte nur an Maschinen arbeiten, die sie sicher bedienen können und deren Gefahren sie kennen
(Unterweisung!).
Maschinen müssen so beschaffen sein, dass sie bei bestimmungsgemäßer Verwendung sicher sind. Erfahrungsgemäß treten Gefahren meist bei besonderen Gelegenheiten wie beispielsweise bei der Reinigung, beim Einrichten, beim Umrüsten oder bei Reparaturen auf.
Welche Gefährdungen können von Maschinen ausgehen?
- Bewegte Teile können Personen verletzen.
- Maschinen können Anstoßstellen, sowie heiße oder kalte Oberflächen besitzen.
- Maschinen können schädlichen Lärm und Vibrationen verursachen.
- Es können Gegenstände aus einer Maschine herausgeschleudert werden.
- Maschinen können Gefahrstoffe (z. B. Gase, Stäube und Flüssigkeiten) oder Strahlung freisetzen.
- An Maschinen kann die Gefahr von Stromschlägen bestehen.
Was müssen Sie beim Umgang mit Maschinen beachten?
- Nur mit Maschinen arbeiten, in deren sichere Bedienung Sie unterwiesen wurden.
- Maschinen nur für den vorgesehenen Einsatzzweck verwenden (bestimmungsgemäße Verwendung).
- Vor der Benutzung einer Maschine muss diese auf augenscheinliche Mängel überprüft werden.
- Eine defekte Maschine darf nicht verwendet werden. Die Führungskraft muss umgehend informiert werden.
- Eine Maschine mit fehlender oder schadhafter Schutzeinrichtung darf nicht verwendet werden. Die Führungskraft muss umgehend informiert werden.
- Reparatur- und Wartungsarbeiten dürfen nur von beauftragten und unterwiesenen Personen durchgeführt werden.
Schutzeinrichtungen niemals außer Kraft setzen/manipulieren!
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Autor: Hartmann
2019-7-23