17. Gewalt und Extremereignisse, Psychische Belastungen

Nach Gewalt- und Extremereignissen kann es zu seelischen Schäden kommen. Die Schäden können das Leben der Betroffenen über eine lange Zeit beeinflussen. Stehen solche Ereignisse im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit, fallen sie in den Zuständigkeitsbereich der Berufsgenossenschaft.

Was versteht man unter Gewalt- und Extremereignissen?

Griff nach junger Frau von hinten durch Mann

Wie kann die BGN helfen?

Nach Meldung eines Gewalt bzw. Extremereignisses kann den betroffenen Personen (Opfer/Zeugen) zur Vermeidung dauerhafter seelischer Schäden schnelle Hilfe angeboten werden, in erster Linie durch Vermittlung eines spezialisierten Psychotherapeuten.

Welche Maßnahmen können vom Betrieb getroffen werden?

Mögliche Gefahren durch Gewalt- und Extremereignisse sind im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu betrachten.

Die sich daraus ergebenden Maßnahmen müssen umgesetzt werden. Dies können technische, organisatorische und personenbezogene Maßnahmen sein.

Was können Sie zur Vorbeugung von Überfällen tun?

Wie verhalten Sie sich richtig bei einem Überfall?

Wie verhalten Sie sich richtig nach einem Überfall?

Wussten Sie, dass zu den Versicherungsleistungen der BGN auch Heilbehandlungen bei ausschließlich seelischer Verletzung, dem sogenannten psychischen Trauma zählen?

Melden Sie unbedingt solche betrieblichen Ereignisse der BGN!

 

 

Autor: Hartmann
2019-7-23