2. Ihre Berufsgenossenschaft

Die Berufsgenossenschaft versichert als gesetzliche Unfallversicherung Beschäftigte gegen Unfälle, die sich bei der Arbeit (Arbeitsunfall) oder auf beruflich bedingten Wegen (Wegeunfall) ereignen, sowie gegen Berufskrankheiten (beruflich bedingte Gesundheitsschäden). Sie ist neben der gesetzlichen Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung die fünfte Säule der Sozialversicherung. Die Beiträge zur Unfallversicherung werden allein von Ihrem Unternehmen bezahlt. Kommt es zu einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit, haben Beschäftigte nur gegenüber der Berufsgenossenschaft Ansprüche, nicht gegenüber dem Unternehmen. Somit ist die Berufsgenossenschaft in diesem Bereich die Haftpflichtversicherung für die Unternehmen.

Die Berufsgenossenschaft wird als Körperschaft des öffentlichen Rechts von einem Vorstand und der Vertreterversammlung verwaltet. Die beiden obersten Organe setzen sich je zur Hälfte aus Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer zusammen.

Wer ist versichert?

Beschäftigte sind durch die für ihr Unternehmen zuständige Berufsgenossenschaft gegen Arbeitsunfälle, Wegeunfälle und Berufskrankheiten versichert.

Was ist die BGN?

Die BGN – Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe – ist die zuständige Unfallversicherung für die Nahrungsmittel- und Getränkeindustrie, das Hotel- und Gaststättengewerbe, das Bäcker- und Konditorenhandwerk, die Fleischwirtschaft, die Tabakindustrie, aber auch für Schausteller- und Zirkusbetriebe.

Was sind die Aufgaben der Berufsgenossenschaften?

 

 

Autor: Hartmann
2019-7-23