3. Gefährdungsbeurteilung und Arbeitsschutzorganisation

Gefährdungsbeurteilung

Jedes Unternehmen muss eine Gefährdungsbeurteilung für seinen Betrieb erstellen. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung werden alle Arbeitsplätze und Tätigkeiten im Unternehmen einer Analyse bezüglich der bestehenden Gefährdungen und Risiken unterzogen. Als Folge daraus sind geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten und umzusetzen. Diese Gefährdungsbeurteilung muss regelmäßig überprüft und gegebenenfalls an Veränderungen angepasst werden. Verantwortlich für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung ist der Unternehmer. Er wird dabei insbesondere von der Fachkraft für Arbeitssicherheit und dem Betriebsarzt unterstützt. Der Unternehmer ist gut beraten, bei der Erstellung und der Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung Beschäftigte mit einzubeziehen. Das macht Sinn, da es schließlich um sie geht und der Unternehmer dadurch die benötigten Informationen und Meinungen aus erster Hand bekommt.

Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa)

Jeder Betrieb, der Beschäftigte hat, benötigt eine sogenannte Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa). Diese hat die Aufgabe, den Arbeitgeber bei allen Fragen rund um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz zu beraten. Natürlich können auch Sie diese ansprechen, wenn Sie Fragen oder Anregungen bezüglich des Arbeitsschutzes haben. Kennen Sie Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit? Bringen Sie es in Erfahrung und tragen Sie den Namen und die Telefonnummer Ihrer Sifa hier ein:

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(Name und Tel. der Sifa)

Betriebsarzt (BA)

Neben der Fachkraft für Arbeitssicherheit benötigt jeder Betrieb mit Beschäftigten einen Betriebsarzt. Er hat die Aufgabe, den Betrieb in allen Fragen des Gesundheitsschutzes zu beraten. Auch der Betriebsarzt dient den Beschäftigten als Ansprechpartner.

Kennen Sie Ihren Betriebsarzt? Bringen Sie es in Erfahrung und tragen Sie den Namen und die Telefonnummer hier ein:

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(Name und Tel. des Betriebsarztes)

Sicherheitsbeauftragte (Sibe)

In Betrieben mit mehr als 20 ständig Beschäftigten hat der Unternehmer Sicherheitsbeauftragte (Sibe) einzusetzen. Sicherheitsbeauftragte haben die Aufgabe, Unfall- und Gesundheitsgefahren zu erkennen und den Unternehmer bzw. Führungskräfte bei der Durchführung der erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen zu unterstützen. Sie sollen zum Beispiel darauf achten, dass vorgeschriebene Schutzeinrichtungen und Schutzausrüstungen vorhanden sind und auch genutzt werden. Gegenüber den Kolleginnen und Kollegen nehmen sie eine Vorbildfunktion ein und wirken auf ein sicherheitsgerechtes Verhalten hin. Die Sicherheitsbeauftragten arbeiten eng mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit und dem Betriebsarzt zusammen, sind in ihrer Funktion jedoch ausschließlich "ehrenamtlich" tätig.

Kennen Sie Ihren Sicherheitsbeauftragten in Ihrem Bereich? Bringen Sie es in Erfahrung und tragen Sie den Namen und die Telefonnummer hier ein:

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(Name(n) Sibe)

Arbeitsschutzausschuss (ASA)

In Unternehmen ab 20 Beschäftigten muss ein Arbeitsschutzausschuss gebildet werden. Der Arbeitsschutzausschuss trifft sich mindestens einmal vierteljährlich, um Themen, Probleme oder Fragen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes zu klären.

Der ASA setzt sich (mindestens) aus folgenden Personen zusammen:

Ersthelfer

Um nach Unfällen möglichst schnell wirksame Erste Hilfe leisten zu können, benötigt jedes Unternehmen Ersthelfer. Dazu müssen zu jeder Zeit ausreichend ausgebildete Ersthelfer im Betrieb anwesend sein.

Sie selbst können sich zum Ersthelfer ausbilden lassen. Schon mal darüber nachgedacht? Die Kosten der Ausbildung übernimmt übrigens die BGN. Die Ersthelfer müssen offiziell benannt und im Unternehmen bekannt gemacht werden.

Bäcker mit Erste Hilfe-Kasten

Kennen Sie Ihre(n) Ersthelfer in Ihrem Bereich? Bringen Sie es in Erfahrung und tragen Sie den/die Namen und die Telefonnummer(n) hier ein:

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(Name(n) Ersthelfer)

Über die genannten Personengruppen hinaus besteht die betriebliche Arbeitsschutzorganisation oft aus noch weiteren Personen. Hier sind beispielsweise die Brandschutz-, Strahlenschutz- und Gefahrstoffbeauftragten zu nennen.

Informieren Sie sich über die Arbeitsschutzorganisation in Ihrem Betrieb!

 

 

Autor: Hartmann
2019-7-23