4. Meine Rolle im Arbeitsschutz
Der Betrieb hat sichere und gesundheitsgerechte Arbeitsplätze zur Verfügung zu stellen, sowie die Beschäftigten ausreichend und angemessen zu unterweisen. Daraus leiten sich Ihre Rechte ab:
Was sind Ihre Rechte im Arbeitsschutz?
- Sie arbeiten nur an sicheren und gesundheitsgerechten Arbeitsplätzen.
- Sie werden vor Aufnahme der Tätigkeit und regelmäßig wiederkehrend unterwiesen.
- Sie dürfen Vorschläge zu allen Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes unterbreiten.
- Sie bekommen die benötigte persönliche Schutzausrüstung (PSA) bereitgestellt.
- Für besonders schutzbedürftige Personengruppen wie Schwangere oder Leistungsgeminderte werden besondere Schutzmaßnahmen ergriffen.
Eines dürfte jedoch jedem klar sein: Ohne das engagierte Mitwirken und eine gehörige Portion Eigenverantwortung der Beschäftigten – also von Ihnen! – geht es nicht.
Was sind Ihre Pflichten im Arbeitsschutz?
- Sie müssen die Anweisungen der Vorgesetzten befolgen und für Ihre Sicherheit und Gesundheit sorgen!
- Sie haben für die Sicherheit und Gesundheit der Personen zu sorgen, die von Ihren Handlungen oder Unterlassungen bei der Arbeit betroffen sind!
- Sie müssen Arbeitsmittel und -stoffe sowie Schutzvorrichtungen und die Ihnen zur Verfügung gestellte persönliche Schutzausrüstung bestimmungsgemäß verwenden!
- Sie müssen Gefahren für Sicherheit und Gesundheit sowie Defekte und Mängel an den Arbeitsmitteln und Schutzsystemen umgehend an den Arbeitgeber oder Ihre Führungskraft melden!
Autor: Hartmann
2019-7-23