7. Brandschutz, Flucht und Rettung

Flucht- und Rettungsplan

Brandschutz setzt sich aus dem vorbeugenden und dem abwehrenden Brandschutz zusammen. Der vorbeugende Brandschutz beschäftigt sich mit Vorkehrungen, die verhindern sollen, dass ein Brand überhaupt entsteht (z. B. der Einsatz von nichtbrennbaren Materialien). Der abwehrende Brandschutz befasst sich mit Maßnahmen, die im Brandfall zum Tragen kommen (z. B. Bereitsstellung von Feuerlöschern).

Die Verhütung und Bekämpfung von Bränden ist Aufgabe aller Beschäftigten. Deswegen müssen auch alle Beschäftigten regelmäßig über die Brandgefahren am Arbeitsplatz und im Umgang mit Feuerlöschern unterwiesen werden.

Was haben Sie beim Brandschutz zu beachten?

Was ist bei der Brandmeldung zu beachten?

Ob die Brandbekämpfung erfolgreich sein wird, hängt entscheidend von einer frühen und genauen Brandmeldung ab. Die ersten Minuten sind entscheidend für die Rettung von Menschenleben. Machen Sie sich deshalb immer wieder mit den Hinweisen zum Verhalten im Brandfall vertraut. Diese müssen im Betrieb bekannt gemacht werden, z. B. in Form eines Aushangs oder eines Alarmplans.

Was gilt für Flucht- und Rettungswege?

Was müssen Sie bei der Alarmierung melden?

Sonstiges

 

 

Autor: Hartmann
2019-7-23