7. Brandschutz, Flucht und Rettung
Brandschutz setzt sich aus dem vorbeugenden und dem abwehrenden Brandschutz zusammen. Der vorbeugende Brandschutz beschäftigt sich mit Vorkehrungen, die verhindern sollen, dass ein Brand überhaupt entsteht (z. B. der Einsatz von nichtbrennbaren Materialien). Der abwehrende Brandschutz befasst sich mit Maßnahmen, die im Brandfall zum Tragen kommen (z. B. Bereitsstellung von Feuerlöschern).
Die Verhütung und Bekämpfung von Bränden ist Aufgabe aller Beschäftigten. Deswegen müssen auch alle Beschäftigten regelmäßig über die Brandgefahren am Arbeitsplatz und im Umgang mit Feuerlöschern unterwiesen werden.
Was haben Sie beim Brandschutz zu beachten?
- Selbstschutz geht vor!
- Offene Flammen nie unbeaufsichtigt lassen.
- Rauchen Sie nur in den dafür ausgewiesenen Bereichen.
- Brandschutztüren stets geschlossen halten.
- Aschereste nur in dafür vorgesehenen Behältern entsorgen.
- Mängel an Brandschutzeinrichtungen unverzüglich melden.
- Flucht- und Rettungswege sowie Notausgänge freihalten und fehlende oder defekte Kennzeichnungen melden.
- Über Standorte und Arten der Feuerlöscher in Ihrem Arbeitsbereich informieren. So sind für Fett- oder Fritteusenbrände bspw. nur spezielle Fettbrandfeuerlöscher für die Brandklasse F einzusetzen.
- Informationen zu Flucht- und Rettungswegen sowie zu Sammelstellen können auch aus den Flucht- und Rettungsplänen entnommen werden.
Was ist bei der Brandmeldung zu beachten?
Ob die Brandbekämpfung erfolgreich sein wird, hängt entscheidend von einer frühen und genauen Brandmeldung ab. Die ersten Minuten sind entscheidend für die Rettung von Menschenleben. Machen Sie sich deshalb immer wieder mit den Hinweisen zum Verhalten im Brandfall vertraut. Diese müssen im Betrieb bekannt gemacht werden, z. B. in Form eines Aushangs oder eines Alarmplans.
Was gilt für Flucht- und Rettungswege?
- Flucht- und Rettungswege müssen deutlich gekennzeichnet sein.
- Flucht- und Rettungswege müssen auch bei Dunkelheit erkennbar sein.
- Alle Beschäftigten müssen den schnellsten Weg in einen sicheren Bereich kennen.
- Die Flucht- und Rettungswegepläne müssen bekannt gemacht werden.
Was müssen Sie bei der Alarmierung melden?
- Wo brennt es?
Bspw.: Betrieb, Betriebsteil etc.
- Was brennt und wie groß ist der Brand?
Bspw.: Ein Stapel Paletten Kartonage brennt in Halle B.
- Sind Personen verletzt?
Bspw.: Eine Person hat Rauch eingeatmet.
- Sind Personen in Gefahr?
Bspw.: Zwei Personen sind noch in Halle B.
- Wer meldet den Brand?
Nennen Sie Ihren Namen
- Warten auf Rückfragen!
Die Leitstelle teilt Ihnen mit, wenn Sie auflegen dürfen.
Sonstiges
- Achten Sie darauf, dass Flucht- und Rettungswege sowie Bereiche vor und hinter Notausgängen nicht verstellt oder eingeengt sind.
- Notausgangstüren müssen sich während der Betriebszeiten immer ohne Hilfsmittel von innen öffnen lassen.
- Ein Sammelplatz muss eingerichtet und gekennzeichnet sein. Alle Beschäftigten müssen wissen, wo sich dieser Platz befindet und wie man dort hinkommt.
- Wissen Sie wo der Sammelplatz für Ihren Bereich ist?
Autor: Hartmann
2019-7-23