7. Meldeeinrichtungen für den Notruf

Der Notruf muss klar und knapp alle Angaben enthalten, die erforderlich sind, um Rettungskräfte gezielt zum Einsatzort zu bringen (siehe Kasten "Notruf" oben rechts auf dem Plakat zur Ersten Hilfe).

An jedem Ort des Betriebes muss es möglich sein, schnell die notwendige Hilfe herbeizurufen. Dazu reicht oft ein Telefon mit Angabe der Notrufnummern, über die der öffentliche Rettungsdienst alarmiert werden kann (112, ggf. mit anlagenbedingter Vorwahl wie 0-112). Hilfreich ist ein betrieblicher Alarm- und Meldeplan.

In größeren oder besonders gefährdeten Betrieben sind ggf. weitere Einrichtungen erforderlich, z. B.

Insbesondere bei gefährlicher Alleinarbeit kommt den Notrufmöglichkeiten durch Personen-Notsignal-Anlagen eine erhöhte Bedeutung zu (siehe auch DGUV Information 112-139 Einsatz von Personen-Notsignal-Anlagen).

 

 

Autor: Hartmann
2022-05-17