9. Dokumentation

Jede Verletzung und jedes Ereignis, bei dem Erste Hilfe geleistet wurde, muss dokumentiert werden z. B. mit einem Verbandbuch/Meldeblock. Die Aufzeichnungen müssen mindestens fünf Jahre aufbewahrt werden.

Die Angaben dienen als Nachweis, dass die Verletzung bzw. Erkrankung bei einer versicherten Tätigkeit ein- bzw. aufgetreten ist. Diese Aufzeichnungen können für die Versicherten sehr wichtig sein, wenn z. B. Spätfolgen eintreten. Die Aufzeichnungen können auch als Informationsquelle bei Auswertungen zu nicht meldepflichtigen Arbeitsunfällen dienen, insbesondere für den Betriebsarzt und die Fachkraft für Arbeitssicherheit. Folgende Angaben sind mindestens zu dokumentieren:

Zur Dokumentation kann insbesondere ein Verbandbuch (DGUV Information 204-020) oder ein Meldeblock  PDF-Symbol (DGUV Information 204-021) verwendet werden.

Für Mitgliedsbetriebe sind bei der BGN Broschüren zum Nachweis der Erste-Hilfe-Leistungen (Meldeblock) kostenfrei erhältlich.

 

 

Autor: Hartmann
2022-05-17