9. Aufbewahren von Messern

Messer müssen sicher aufbewahrt werden. Sie dürfen nicht kreuz und quer in Schubladen, auf Tischen oder Hackblöcken und sonstigen Stellen herumliegen. Spezielle Messertaschen, Halter, Blöcke, Schubladeneinlagen etc. sind geeignete Aufbewahrungsorte (Abb. 18).

Der Aufbewahrungsort der Messer befindet sich wiederum sinnvollerweise in unmittelbarer Nähe zum Schneidarbeitsplatz.

Die Praxis zeigt, wenn Messer wahllos abgelegt werden, besteht permanent die Gefahr, dass jemand in die Schneide greift.

Abbildung 19 zeigt einen hygienisch gestalteten offenen Messerblock. Der gezeigte Messerblock ist ein praktischer und sicherer Ablageort für zwei Messer. Messer werden beim Unterbrechen der Schneidearbeiten einfach in den Spalt eingeschoben. Die mittlere Röhre dient der Aufnahme eines weiteren Werkzeugs wie z. B. Wetzstahl oder Fleischgabel.

Der Messerblock ist allseitig offen. Für die Reinigung kann der Block ohne Werkzeug in seine drei Teile zerlegt werden.

Abb. 18: Aufbewahrungsorte für Messer, links: praktische Schubladeneinlagen, rechts: magnetische Befestigungsleiste

Abb. 18: Aufbewahrungsorte für Messer, links: praktische Schubladeneinlagen, rechts: magnetische Befestigungsleiste

Abb. 19: Hygienisch gestalteter Messerblock.

Abb. 19: Hygienisch gestalteter Messerblock.

 

 

Autor: Hartmann
2022-09-20