Anhang 1: Voraussetzungen für das Zustandekommen von Explosionen

Eine Explosion kann nur dann auftreten, wenn gleichzeitig

am selben Ort vorhanden sind.

Brennbare Gase, Dämpfe oder Nebel können entstehen, wenn im Betrieb mit brennbaren Flüssigkeiten oder Gasen umgegangen wird.

Brennbare Stäube können als Pulver oder Mehl vorliegen oder bei der Be- und Verarbeitung brennbarer fester Produkte (z. B. Getreide) beispielsweise durch Abrieb bzw. durch Mahlprozesse entstehen.

Zur Beurteilung der Brand- und Explosionsgefahren beim Umgang mit brennbaren Stoffen sowie der Planung und Auslegung von Schutzmaßnahmen müssen entsprechende Stoffdaten – hier Brenn- und Explosionskenngrößen – bekannt sein. In Checkliste 1 sind Kenngrößen für häufig in Backbetrieben eingesetzte Mehle und Getreidearten aufgeführt.

Zutaten, wie Zucker, Gewürze, Aromen oder sonstige Kleinkomponenten werden bei der Gefährdungsbeurteilung der Explosionsgefahren nicht berücksichtigt, da sie in Backbetrieben der hier betrachteten Größe nur in geringen Mengen eingesetzt werden.

 

Autor: Hartmann
2021-7-26