3. Hilfen durch die BGN

Nach unverzüglicher Meldung eines Gewalt- bzw. Extremereignisses (Anhang 5) kann den betroffenen Personen zur Vermeidung dauerhafter seelischer Schäden schnelle Hilfe geleistet werden.

So hilft die BGN:

Mehr Material zum Thema, Unterweisungshilfen, Infoblätter, Formulare und weitere Medien gibt es auf www.bgn.de, shortlink 1631.


BGN-Bezirksverwaltungen

 

 

Autor: Hartmann
2019-5-22