3. Was ist Brandschutz?

Unter Brandschutz versteht man alle Maßnahmen, die der Entstehung und Ausbreitung eines Brandes (= Feuer und Rauch) vorbeugen (vorbeugender Brandschutz oder Brandverhütung) und die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten bei einem Brand ermöglichen (abwehrender Brandschutz). Abbildung 2 zeigt schematisch die Unterteilung des Brandschutzes in vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz.


Abb. 2: Schematische Darstellung der Einteilung des Brandschutzes in vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz

Hinweis: Die Zuordnung der einzelnen Aspekte variiert. So werden bspw. Sprinkleranlagen mal dem baulichen und mal dem anlagentechnischen Brandschutz zugeordnet.

3.1 Vorbeugender Brandschutz

Vorbeugender Brandschutz ist der Begriff für alle Maßnahmen, die im Vorfeld getroffen werden, um einer Entstehung und Ausbreitung von Bränden durch bauliche, anlagentechnische und organisatorische Maßnahmen entgegenzuwirken und die Auswirkungen von Bränden soweit es geht einzuschränken.

Der vorbeugende Brandschutz gliedert sich in den

Brandschutz auf.

Im bauordnungsrechtlichen Sinne dient der vorbeugende Brandschutz dem Schutz von Leib und Leben, der Umwelt und der öffentlichen Sicherheit und ist als Voraussetzung für eine wirksame Brandbekämpfung gefordert. Die öffentlich-rechtlichen Vorschriften der Landesbauordnungen sind in Deutschland als Mindestanforderungen erlassen. In Ergänzung zum Bauordnungsrecht basieren die Anforderungen in Bezug auf den Sachschutz auf privatrechtlichen Vereinbarungen. Maßgeblich sind hierbei häufig die Anforderungen, die der Sachversicherer an die Ausführung des Gebäudes bzw. seiner technischen Anlagen stellt.

Eine Vielzahl rechtlicher Vorschriften befasst sich mit der Regelung des Aufgabenbereiches des vorbeugenden Brandschutzes. So bspw. in den Feuerwehrgesetzen und Bauordnungen der Länder, die ihrerseits wiederum durch Verordnungen, Richtlinien, Erlasse, technische Vorschriften und Normen, Handlungsempfehlungen und technische Merkblätter konkretisiert werden. Allein aus der Vielzahl der Regelungen lässt sich erahnen, welch komplexes Aufgabengebiet sich hier stellt.

Baulicher Brandschutz

Die Maßnahmen des baulichen Brandschutzes sind sehr vielfältig und beinhalten z. B. die verwendeten Baustoffe und Bauteile, die Brandabschnittsplanung und die Fluchtwegplanung in Gebäuden.

Anlagentechnischer Brandschutz

Darunter fallen alle technischen Anlagen und Einrichtungen, welche zur Brand- bzw. Raucherkennung dienen, Anlagen, die alarmieren sowie löschen. Auch Anlagen, die die Evakuierung unterstützen (z. B. Sicherheits- und Notbeleuchtung) gehören hier dazu.

Organisatorischer Brandschutz

Dieser Bereich umschreibt die Bestellung von Akteuren im Brandschutz wie Brandschutzbeauftragte und Brandschutzhelfer sowie die Erstellung von Alarmplänen, Brandschutzordnung und Brandschutzplänen. Aber auch die Schulung beim Umgang mit brennbaren Stoffen oder Zündquellen und das Verhalten nach Ausbruch eines Brandes fallen in den organisatorischen Brandschutz.

3.2 Abwehrender Brandschutz

Der abwehrende Brandschutz ist vor allem, jedoch nicht ausschließliche, eine Aufgabe der Feuerwehr und Kommunen und bildet das Gegenstück zum vorbeugenden Brandschutz. Unter abwehrendem Brandschutz versteht man ferner alle Aufgaben der Feuerwehr im Brandfall, um den Brand zu löschen und die Schäden zu minimieren.

Autor: Hartmann

 

 

2020-7-17