7. Verhalten im Brandfall

Mit regelmäßigen Brandschutzübungen lässt sich das richtige Verhalten der Beschäftigten im Brandfall proben. Dadurch erhöht sich die Chance, dass im Ernstfall alle das richtige tun und die Wahrscheinlichkeit eines Schadens insbesondere eines Personenschadens minimiert wird. Folgende Punkte sind im Ernstfall und bei Übungen zu beachten:

1. Ruhe bewahren!
Es gilt Angst, Panik und unangemessene Fluchtreaktionen zu vermeiden.

2. Anwesende Personen alarmieren und sich zur Sammelstelle begeben!
Nicht alle anwesende Personen bemerken den Brandausbruch. Es ist besonders gefährlich, wenn tatsächlicher Feueralarm als Probealarm aufgefasst und daher nicht ernst genommen wird.

Aufzüge nicht mehr benutzen!

Den gekennzeichneten Flucht- und Rettungswegen folgen. Bei Rauchbildung gebückt fortbewegen!

Behinderte und Ortsunkundige beim Verlassen des Gefahrenbereichs unterstützen.

3. Brand melden, Feuerwehr alarmieren!
Brand sofort mit genauen Angaben über Brandstelle und Umfang des Feuers melden. Auf Rückfragen warten.

Vorgehen beim Telefonat mit der Leitstelle siehe Abb. 17

4. Entstehungsbrand ohne Eigengefährdung löschen!
Das Vorgehen eines Brandangriffes mit einem Handfeuerlöscher siehe Abb. 17.

5. Bei Eigengefährdung bzw. Brandausbreitung ist zu flüchten!
Rettung von Menschenleben geht vor Brandbekämpfung.

 

 

Autor: Hartmann

 

 

2020-7-17