Problemzone Verladung

Relevante Gefährdungen und präventive Lösungen beim Beladen von Silofahrzeugen
von Werner Fisi | aus Akzente

Bild: Silofahrzeug

Die Verladung von Silofahrzeugen ist eine komplexe Arbeitsaufgabe mit beachtlichem Gefährdungspotenzial. Welche Gefährdungen für diesen Tätigkeitsbereich im konkreten Betrieb relevant sein können und welche präventiven Maßnahmen dann notwendig sind, zeigt die Gefährdungsbeurteilung auf. Sie ist die Basis für eine reibungslose und unfallfreie Verladung.

In 3,5 m Höhe und mehr bewegen sich Fahrer bzw. Verladepersonal von Silofahrzeugen auf deren Laufstegen, um die Domdeckel zu öffnen und zu schließen oder auch um die Verladegarnitur zu kontrollieren oder zu warten. Bei diesen Tätigkeiten wie auch beim Auf- und Abstieg über die Steigleiter besteht Absturzgefahr. Zum Absturz kann es außerdem kommen, wenn die Verladegarnitur in Bewegung gerät und den sich auf dem Laufsteg aufhaltenden Verlader anstößt. Gefährlich ist auch, wenn der Verlader, meist der Lkw-Fahrer, – wie häufig zu beobachten – mit offenen Schuhen ohne Fersenhalt auf das Silofahrzeug steigt. Das sollte grundsätzlich verboten sein. Lkw-Fahrer mit Verladeaufgaben sollten Sicherheitsschuhe tragen. In manchen Unternehmen dürfen Fahrer, die keine Sicherheitsschuhe tragen, nicht aufs Betriebsgelände und auch nicht laden.

Maßnahmen gegen Absturzgefährdung
Für einen sicheren Tritt und Schritt in 3,5 m Höhe und mehr sorgen auch saubere rutschhemmend ausgeführte Laufstege und Podeste (Roste mit Bewertungsgruppe R 12 oder R 13). Sichere Laufstege sind mindestens 0,4 m breit. Laufstege und Standflächen auf Fahrzeugen in 2 oder mehr m Höhe müssen mit einem feststehenden, mindestens 1 m hohen Geländer, das klapp- oder versenkbar sein kann, ausgestattet sein. Viele Betriebe verfügen über Lauf- und Klappstege mit Geländer, so dass das Ausklappen des Fahrzeuggeländers überflüssig ist. Leitern und Laufstege sollten außerdem Haltegriffe oder andere gleichwertige Haltemöglichkeiten haben.
Abzusichern ist auch das Hinübersteigen von der Verladeeinrichtung auf das Fahrzeug. Das geschieht z. B. mit ausklappbaren Stegen mit Geländer. Für die Wartung der Verladegarnitur kann eine Wartungsbühne, z. B. am Gabelstapler, verwendet werden. Zusätzlichen Schutz beim Aufenthalt auf dem Fahrzeug bietet ein angelegtes Sicherheitsgeschirr. Auch das ist in manchen Unternehmen Pflicht für jeden Lkw-Fahrer, der auf dem Betriebsgelände ein Silofahrzeug beladen will. Wer kein Sicherheitsgeschirr dabei hat, das er in die Sicherungsvorrichtung an der Verladestelle einklinken kann, darf nicht laden. Sehr wichtig ist auch, dass die Fahrer die zur Beladung abgestellten Fahrzeuge mit der Feststellbremse sichern. Im Gefälle müssen zusätzlich Unterlegkeile verwendet werden. Vor dem Anfahren muss sich der Fahrer vergewissern, dass sich keine Personen mehr auf dem Fahrzeug befinden.
In manchen Unternehmen besteht das Missverständnis, dass man den Fahrern aus Fremdbetrieben gegenüber keine Weisungsbefugnis habe, weil der Fremdbetrieb die Hauptverantwortung für seine Mitarbeiter trägt. Wichtig ist es, die eigenen Sicherheitsstandards, wie z. B. Sicherheitsschuh- oder Sicherheitsgeschirr-Pflicht für Fahrer/Verladepersonal, in alle Verträge hineinzuschreiben und die Fahrer/Verlader zu deren Einhaltung zu verpflichten.

Bild: Silofahrzeug

Gefährdungen beim Rückwärtsfahren und Rangieren
Schlechte Sicht, Hektik oder mangelnde Konzentration des Fahrers beim Rangieren und Rückwärtsfahren des Silofahrzeugs können dazu führen, dass Personen angefahren werden. Zu den präventiven Maßnahmen gehört hier, diese Gefährdungsmöglichkeiten in einer Betriebsanweisung festzuhalten und die Fahrer der Silofahrzeuge über die Gefährdungen beim Rückwärtsfahren und Rangieren anhand der Betriebsanweisung zu unterweisen.
Im Einzelfall kann es auch erforderlich sein, dass ein Mitarbeiter den Lkw-Fahrer beim Rückwärtsfahren einweist. Zu empfehlen sind auch technische Lösungen zur Überwachung und Sicherung des Rückraumes beim Rückwärtsfahren: z. B. Kameras, Signalanlagen, Überwachungseinrichtungen, Zusatzbeleuchtung, Zusatzspiegel. Sinnvoll ist es zudem, für ausreichend Verkehrsraum vor und hinter der Verladestelle zu sorgen, damit Rangier- und Rückwärtsfahrten der Fahrzeuge möglichst vermieden werden können.

Weitere mögliche Belastungen und Gefährdungen
Verlade-Stetigförderer und eventuell fahrzeuginterne Kompressoren können zu einer Lärmbelastung führen. Abhilfe schaffen eine regelmäßige Wartung der Stetigförderer und lärmgeminderte Kompressoren. Bei Lärmbelastung sollten die Verlader Gehörschutz tragen. Außerdem ist beim Befüllen mit staubenden Schuttgütern im Einzelfall eine Staubbelastung durch austretenden Staub möglich. Eine Entstaubung an der Verladeeinrichtung inklusive regelmäßiger Wartung von Leitungen und Filtern kann die Staubbelastung verringern. Als persönlicher Schutz sollte eine Staubmaske (FFP2) bei Arbeiten an der Verladeeinrichtung getragen werden.
Um eine Explosionsgefährdung auszuschließen, müssen Ablagerung und Aufwirbelung von Staub (Mehl, Futtermittelstaub) sowie Zündquellen vermieden werden. Letzteres kann mit Erdungsanschlüssen gegen elektrostatische Aufladung, mit Rauchverbot und mit ausschließlicher Verwendung explosionsgeschützter elektrischer Betriebsmittel gewährleistet werden.
Eine Gesundheitsgefährdung kann an diesen in der Regel offenen Arbeitsplätzen durch Kälte und Zugluft verursacht werden. Dagegen können selbstschließende Türen und Tore sowie geeignete Kleidung helfen.

 

Unfallverhütungsvorschrift »Fahrzeuge« (DGUV Vorschrift 70)

BGI 666 »Muster-Betriebsanweisung für den Betrieb von Fahrzeugbehältern für körnige oder staubförmige Güter (Silofahrzeugbehälter)«

 

Autor: Fisi