Das Rückwärts-Risiko

Rückwärtsgehen und mangelnde Platzverhältnisse führen immer wieder zu Unfällen mit Mitgänger-Flurförderzeugen

von Werner Fisi | aus Akzente 10

Sie sind leicht zu bedienen und mit verschiedenen Sicherheitseinrichtungen ausgestattet: Mitgänger-Flurförderzeuge. Aufgrund dessen aber zu glauben, bei ihrem Einsatz könnte nichts passieren, ist trügerisch. Immer wieder kommt es zu Unfällen mit Mitgänger-Flurförderzeugen. Besonders gefährdet sind die Füße der Fahrer, die ange- oder überfahren werden.

Der BGN wurden in letzter Zeit mehrere Unfälle gemeldet, bei denen sich Mitarbeiter beim Rückwärtsfahren Fußquetschungen oder Brüche zuzogen. Immer wieder waren verstellte Verkehrswege oder beengte Räume eine der Unfallursachen. Nachfolgend drei solcher Unfälle.

Unfall 1: Ein neuer Mitarbeiter führte mit einem Mitgänger-Flurförderzeug (E-Ameise) Transportarbeiten im Kühlhausbereich durch. Beim Rückwärtsfahren fuhr er auf eine weitere E-Ameise auf. Er hatte sie zuvor achtlos im Verkehrsweg abgestellt. Bei dem Zusammenstoß der beiden Ameisen erlitt der Mann schwere Fußquetschungen.
Unfall 2: Herr Sch. versuchte mit dem Mitgänger-Flurförderzeug auf engem Raum rückwärts zu rangieren. Dabei drückte ihn die Ameise ungebremst an eine Wand. Er wurde von der Deichsel getroffen und brach sich das Handgelenk. Den Nothalt, der das Fahrzeug beim Loslassen der Deichsel automatisch abbremst, hatte er nicht betätigt.
Unfall 3: Beim Rückwärtsfahren übersah Herr H. eine Palette mit einem Big-Bag. Anstatt zu bremsen, versuchte er seitlich auszuweichen und fuhr sich mit dem Hubwagen über den Fuß. Besonders gefährdet ist also der Fahrer des Mitgänger-Flurförderzeugs. Deshalb darf der Unternehmer nur Beschäftigte mit dem Steuern von Mitgänger-Flurförderzeugen beauftragen, die geeignet und in der Handhabung unterwiesen sind. Die Unterweisung findet vor dem ersten Umgang und danach mindestens einmal jährlich statt und sollte anhand einer Betriebsanweisung erfolgen. Ebenfalls unterwiesen werden sollten Beschäftigte, die im Umfeld des Flurförderzeug-Einsatzes arbeiten. Eine schriftliche Beauftragung zum Steuern von Mitgänger-Flurförderzeugen ist – anders als bei Flurförderzeugen mit Fahrersitz oder Fahrerstand – nicht vorgeschrieben, aber sinnvoll. An neueren Mitgänger-Flurförderzeugen gibt es eine aktive Fußschutzleiste, die das Gerät beim Auffahren auf ein Hindernis (Fuß) sofort abbremst. Auch ältere Geräte können damit nachgerüstet werden.

DARAUF SOLLTEN FAHRER ACHTEN
  • Die Verkehrswege müssen frei sein oder frei geräumt werden.
  • Vor Arbeitsbeginn: Prüfen der Sicherheitseinrichtungen
  • Sicherheitsschuhe tragen.
  • Möglichst nicht rückwärtsgehen, damit man nicht zwischen Ameise und einem Hindernis eingequetscht werden kann.
  • Bei längeren Wegen besser vor der Ladung gehen, um uneingeschränkte Sicht nach vorne zu haben.
  • Außerhalb der Fahrbahn des Mitgänger-Flurförderzeugs gehen.
  • Beim Rangieren sich nicht zwischen dem Deichselkopf und den Antriebsrädern aufhalten, um das Unfallrisiko zu minimieren.
  • Vorsicht beim Rangieren auf engem Raum.

 

Autor: Fisi