Blaues Licht in der Küche

UV-Strahler in Abluftanlagen: BGN untersucht Sicherheit

UV-Strahler in Küchen-Abluftanlagen verhindern Fettablagerungen im Abluftkanal und reduzieren Gerüche, Brandlasten sowie Reinigungskosten. Aufgrund dieser überzeugenden Wirkung sind sie weit verbreitet. Bei nicht sachgerechter Nutzung aber bergen die UV-Reinigungssysteme Gefahren für das Küchenpersonal. Die BGN hat Anlagen untersucht und gibt Sicherheitstipps.

von Dr. Peter Rietschel | Akzente

UV-Strahler zur Behandlung der Küchenwrasen haben sich als sehr wirksam erwiesen. Im Idealfall entfernen sie noch die letzten feinen Fettaerosole, die auch die guten Fettabscheider noch durchdringen, rückstandslos. Das Abluftkanalsystem bleibt weitgehend sauber und fettfrei. Die Abluft ist trotz dieser Reinigung nicht als Zuluft zu verwenden sondern nach Außen abzuführen.

Die Vorteile: weniger Reinigungskosten, weniger Gerüche und reduzierte Brandlasten. In Verbindung mit wirksamen Fettabscheidern und gegebenenfalls noch einem Aktivkohlefilter zur Abscheidung der letzten Gerüche kann das Abluftsystem höchsten Anforderungen genügen. Bei nicht sachgerechter Anwendung aber können UV-Strahlen und Ozon in den Arbeitsbereich gelangen und die Gesundheit der Beschäftigten beeinträchtigen.

[ Dr. Peter Rietschel ist Mitarbeiter des BGN-Zentrallabors und leitet den messtechnischen Dienst der BGN. ]

Sicherer Schutz vor UV-Strahlung
Die UV-Röhren sind in der Regel unmittelbar hinter den Aerosolabscheidern installiert. Nicht alle Fettabscheider aber eignen sich für die UV-Anwendung. Bei ungeeigneten Modellen kann bereits beim normalen Betrieb UV-C-Strahlung in den Arbeitsbereich austreten. Als Faustregel gilt: Wenn blaues Licht erkennbar ist, sind die Fettabscheider für UV-Anlagen weniger geeignet.

Zu berücksichtigen ist auch, dass die Abscheider zur Reinigung regelmäßig entnommen werden müssen. Hier muss eine technische Lösung sicherstellen, dass die UV-Strahler nur betrieben werden können, wenn die Fettabscheider eingesetzt sind. Mechanische Endschalter und Lichtschranken sind hier wegen der rauen Bedingungen als Verriegelung weniger geeignet.

Sicher sind Systeme, in denen die UV-Strahler nicht direkt hinter den Abscheidern angebracht, sondern baulich lichtdicht davon entkoppelt sind. Die übrigen Bauteile in der Haube wie Leitungen, Kunststoffteile und Gummidichtungen müssen so beschaffen sein, dass sie der aggressiven UV-Strahlung dauerhaft schadlos standhalten.

Ozonaustritt sicher verhindern
Das Prinzip der UV-Reinigungssysteme: Beim Einsatz kurzwelliger UV-Strahlung entsteht aus dem Luftsauerstoff Ozon, das die Fettaerosole zersetzt. Im normalen Betrieb entsteht das Ozon in der Absaughaube hinter den Aerosolabscheidern. Das Küchenpersonal ist zunächst nicht gefährdet. Hier müssen zwei Fragen geklärt werden:

SICHERHEITSTIPPS AUF EINEN BLICK
  • Systeme bevorzugen, bei denen UV-Strahler baulich lichtdicht von den Fettabscheidern entkoppelt sind
  • automatische Abschaltung der UV-Strahler bei Entnahme der Fettabscheider
  • technische Schutzmaßnahme gegen Ozonaustritt bei Ventilatorausfall
  • ordnungsgemäße Ableitung der ozonhaltigen Abluft sicherstellen
  • nur UV-Röhren mit Schutzrohr verwenden
  • gefahrlosen Zugang zur Anlage vorsehen

Weitere Sicherheitstipps
Die UV-Röhren müssen regelmäßig gereinigt und gelegentlich getauscht werden. Dabei können die gläsernen UV-Röhren zu Bruch gehen und zu Schnittverletzungen führen. Das kann bei Röhrenlampen ohne Schutzrohr passieren. Oft kommt man an die Röhren schlecht heran. Hier sollte man sich über einen gefahrlosen Zugang zur Anlage Gedanken machen.

Wegen der unbestrittenen Vorteile der UV-Nachbehandlung der Küchenwrasen bieten verschiedene Hersteller diese UV-Anlagen an. Allerdings erfüllen bei Weitem nicht alle Anlagen die beschriebenen Anforderungen an den sicheren Betrieb. Diese Anforderungen sind in der Norm DIN EN 16282-8:2017 „Einrichtungen in gewerblichen Küchen - Elemente zur Be- und Entlüftung - Teil 8: Anlagen zur Aerosolnachbehandlung; Anforderungen und Prüfung “ beschrieben. Bei der Anschaffung einer neuen UV-Anlage sollte man sich vom Lieferanten/Hersteller bescheinigen lassen, dass sie den Anforderungen der DIN EN 16282-8 entspricht.

[ Die Anforderungen an die Bau- und Betriebsweise von UV-Anlagen sind in der Norm DIN EN 16282-8 beschrieben.

Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung - OStrV
Die Nutzung von UV-Strahlung in Arbeitsbereichen ist gemäß der OStrV, §3 in die Gefährdungsbeurteilung mit aufzunehmen. Bei regulärem Betrieb von UV-Anlagen hinter lichtdichten Aerosolabscheidern tritt zunächst keine Gefährdung durch UV-Strahlung auf. Dies kann nur dann geschehen, wenn die Abscheider bei laufender UV-Anlage entnommen werden und die selbsttätige Abschaltung versagen sollte. In diesem Fall können Beschäftigte exponiert werden. Diese Fälle sind für einen Zeitraum von mindestens 30 Jahren zu dokumentieren. ]

Autor: Dr. Peter Rietschel