Beispielrechnungen für die Ermittlung der Risikoprioritätszahlen

Risikoprioritätszahl (RPZ) =
Verletzungsschwere (V) x Wahrscheinlichkeit des Auftretens (A)

Verletzungsschwere

Die Bewertungsskala reicht von einer minimalen "Schnitt- /Stichverletzung" (Ziffer 1) bis hin zum Tod (Ziffer 10). Die Verletzungsschwere kann durch Infektionen deutlich erhöht werden.

Verletzungsschwere (V) Stich-/Schnittverletzung sowie deren Folgen
1 minimale Stich-/Schnittverletzung
2 leichte Stich-/Schnittverletzung (Selbstpflastern)
3 leichte Stich-/Schnittverletzung (ambulante Versorgung, ggf. im Produktionsbetrieb möglich)
4 mittlere Stich-/Schnittverletzung (AU < 3 Tage)
5 mittlere Stich-/Schnittverletzung (AU > 3 Tage)
6 schwere Stich-/Schnittverletzung mit Krankenhausaufenthalt
7 schwere Stich-/Schnittverletzung mit MdE (< 20 %)
8 schwere Stich-/Schnittverletzung mit MdE (< 50 %)
9 schwere Stich-/Schnittverletzung mit MdE (> 50 %)
10 schwere Stich-/Schnittverletzung mit Todesfolge

Hinweise zur Tabelle:
AU = Arbeitsunfähigkeit
MdE = Minderung der Erwerbsfähigkeit
MdE < 20 % = z. B. Bauchstich ohne Verletzung tieferer Strukturen MdE < 50 % = z. B. Leistenstichverletzung mit Venenersatz und postthrombotischem Syndrom (permanente Schwellungen, Geschwüre)
MdE > 50 % = z. B. Verlust des Beines nach Stichverletzung

Wahrscheinlichkeit des Auftretens

Der Wert "Wahrscheinlichkeit des Auftretens" ist unter anderem von folgenden Einflüssen abhängig:

Wahrscheinlichkeit des Auftretens (A)
Diagramm: Wahrscheinlichkeit des Auftretens

Hinweise zur Tabelle:
Die Werte zur Wahrscheinlichkeit des Auftretens sind generell den drei Stufen "gering, mittel, hoch" zugeordnet, wobei sich die Zwischenwerte insbesondere durch die genannten Einflüsse ergeben. Die Ziffer 10 beschreibt ein unabwendbares Ereignis.

Beispiele

Bei den nachfolgenden Beispielen wurde unterstellt, dass es sich um erfahrene Mitarbeiter handelt. Dabei wird nur der beschriebene Arbeitsschritt beurteilt. Transportieren, Reinigen und Schleifen müssen separat betrachtet werden. Da offene Wunden bei Mitarbeitern von Lebensmittelbetrieben grundsätzlich zu Arbeitsunfähigkeiten über 3 Tagen führen, wurde in den meisten Beispielen eine Verletzungsschwere von mindestens V = 5 angenommen.

Beispiel: Brötchen aufschneiden
Beispiel: Wurst in Stücke schneiden
Beispiel: Abvierteln von hängenden Rindern