Ziel- und Maßnahmenhierarchie bei Arbeitsschutzmaßnahmen

Nach den "Regeln der Gefährdungsbeurteilung und Umsetzung von Maßnahmen" ergibt sich folgende Hierarchie:

  1. Gefährdungsfaktor beseitigen durch Beseitigen der Gefahrenquelle
  2. Wirksamwerden der Gefährdungen ausschließen durch Technische Maßnahmen
  3. Zeitlich-räumliches Zusammentreffen ausschließen durch Organisatorische Maßnahmen (Mensch fernhalten)
  4. Einwirkungen von Gefährdungen mindern durch "Persönliche Schutzausrüstungen" (PSA)
  5. Möglichkeit des Zusammentreffens Mensch-Gefährdungsfaktor verringern durch Verhalten des Menschen

Da die bevorzugten Ziele 1. bis 3. betrieblich nicht immer durchführbar sind, bleiben dann nur noch Benutzung "Persönlicher Schutzausrüstungen" sowie Verhalten beeinflussende Maßnahmen übrig.

Gemeinsam sind den gebräuchlichen Messerarten die offenen Gefahrenquellen wie Messerschneide und Messerspitze, deren sprichwörtliche Schärfe für gute Arbeitsergebnisse entscheidend sind. Stumpfe Messer erhöhen das Verletzungsrisiko, weil ein höherer Kraftaufwand erforderlich ist.

Bei bestimmten Tätigkeiten ist eine Messerspitze (z.B. Brötchenmesser) oder eine Schneide (z.B. Bestreichen von Brot) nicht erforderlich.

Ein Verletzungsrisiko, das von einem scharfkantigen Messerrücken ausgeht, ist durch den Einkauf hochwertiger, vollständig entgrateter Messer auszuschließen.

Selbst bei bestimmungsgemäßer Verwendung der Handmesser ergeben sich für einzelne Körperteile Gefährdungen. Erhöhte Gefährdungen bestehen z.B. durch