Ein beschädigtes Elektrokabel, ein Metalltisch und Feuchtigkeit waren die gefährlichen Komponenten eines Stromunfalls. Eine Verkäuferin hatte den ungeerdeten Metalltisch und eine darauf stehende Verkaufswaage mit einem feuchten Tuch abgewischt. Plötzlich blitzte und qualmte es.
aus Report
Verkäuferin SABINE B. hatte vor dem Reinigen das Elektrokabel aus dem Stromeingang der Waage herausgezogen. Als sie es anschließend wieder in die Waage einsteckte, erschreckten sie schwarzer Rauch und ein heller Lichtblitz. Die Feuchtigkeit hatte den Strom, der jetzt wieder durch das beschädigte Kabel floss, auf den Metalltisch geleitet. Glücklicherweise hielt sich SABINE B. in diesem Moment nicht am Tisch fest. Sonst wäre der Stromunfall nicht so glimpflich ausgegangen.
An ihrer rechten Hand hatte sich die Haut an einigen Stellen dunkel verfärbt, was auf eine Körperdurchströmung hindeutete. Vorsichtshalber musste SABINE B. 24 Stunden zur Beobachtung im Krankenhaus bleiben, um Spätfolgen einer möglichen Durchströmung sicher auszuschließen.
Dass die Außenisolierung des Elektrokabels an einer Stelle eingerissen war, hatte sie nicht bemerkt. Der Riss war entstanden, weil das Kabel permanent geknickt war. Irgendwann war dann die Isolierung an der Knickstelle durchgebrochen. Das war in diesem Fall vorprogrammiert, denn der Stromeingang befand sich am Boden der Waage. Eine sehr ungünstige Kabelführung, ein konstruktiver Mangel. Die BGN hat den Hersteller der Waage nach der Unfalluntersuchung auf diesen Mangel hingewiesen. Er hat reagiert und die Stromzufuhr inzwischen an eine Seite der Waage verlegt.
DAMIT DER STROM KEINE FALSCHEN WEGE GEHT |
Wie ein Stromunfall ausgeht, kann man nie vorhersagen. Deshalb: Regelmäßiger Kabel-Check: Im Arbeitsalltag müssen alle stets darauf achten, dass Kabel (Isolierung), Steckdosen, Schalter keine Beschädigung aufweisen. Sonst sofort austauschen oder vom Fachmann reparieren lassen. Regelmäßige Prüfung: Zusätzlich muss ein ortsveränderliches elektrisches Gerät wie z. B. eine Verkaufswaage regelmäßig von einer Elektrofachkraft geprüft werden. Richtwert für die Prüffrist ist 6 Monate. Ergibt die Prüfung eine Fehlerquote von unter 2 Prozent, kann die Prüffrist verlängert werden. Die Prüfung muss dokumentiert werden. Außerdem:
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