Eine ärztliche Branchensprechstunde oder eine Telefonsprechstunde steht bei arbeitsplatzbezogenen Atemwegsbeschwerden grundsätzlich allen Beschäftigten offen.
Symptome einer allergischen Atemwegserkrankung können u. a. Fließschnupfen, Niesen und Niesattacken, Husten und Atemnot sein, die typischerweise am Arbeitslatz bzw. bei Mehlstaubexposition auftreten.
Besteht der begründete Verdacht, dass es sich bei den Beschwerden um Bäckerasthma oder Bäckerschnupfen handelt, dann muss der behandelnde Arzt, der Betriebsarzt oder der Arbeitgeber dies der BGN melden. Diese prüft, ob die gesundheitlichen Beschwerden beruflich verursacht sind und ob eine allergische Atemwegserkrankung (Berufskrankheit 4301) vorliegt. Anschließend bietet die BGN passgenaue Maßnahmen der Individualprävention an.
Hier bietet die BGN Branchensprechstunden an (Termine nach telefonischer Vereinbarung):
Dresden | 0351 87727-32 |
Erfurt | 0361 4391-4801 |
Hannover | 0511 23560-5400 |
Kamen-Heeren | 02307 92488-40 |
Mannheim | 0621 4456-3638 |
München | 089 89466-5829 |
Berlin | 030 85105-5218 |