Weitere Infos zur Gefährdungsbeurteilung

Der Gesetzgeber schreibt keine konkrete Methode vor, wie eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden muss. Sinnvoll ist es, das Vorgehen zu planen, die verantwortlichen Personen, die Verfahrensschritte festzulegen und in größeren Betrieben ein Analyseteam zu bilden.

Zu empfehlen ist, die Mitarbeiter aktiv in die Beurteilung ihres Arbeitsplatzes einzubeziehen. Sie werden sensibilisiert, Schwachstellen aufzuspüren und auch zu melden. Und sie werden Verbesserungsmaßnahmen eher akzeptieren, wenn sie selbst mitarbeiten können. Die aktive Beteiligung der Mitarbeiter stärkt ihre Eigenverantwortung für gesundheitsgerechtes Verhalten.

Die Gefährdungsbeurteilung ist kein einmaliger Vorgang. Die eingeleiteten Verbesserungsmaßnahmen müssen auf ihre Wirksamkeit hin überprüft werden. Das macht es erforderlich, im Betrieb ein regelmäßiges Verfahren zur Gefährdungsbeurteilung zu etablieren. Auf diese Weise ist der Arbeitsschutz als kontinuierlichen Verbesserungsprozess im Betrieb verankert und trägt somit zur Qualitätsverbesserung insgesamt bei.

Wann muss eine erneute Beurteilung der Arbeitsbedingungen erfolgen?

Immer wenn: