Gefährdungsbeurteilung: Grundlage des betrieblichen Arbeitsschutzes

Die Gefährdungsbeurteilung ist ein Hilfsmittel, um Ursachen für Störungen der Arbeit zu verringern und die Qualität der Führungstätigkeit zu verbessern.

Mit der Gefährdungsbeurteilung kann der Unternehmer frühzeitig und systematisch Gefährdungen und Belastungen an den Arbeitsplätzen in seinem Betrieb ermitteln.

Weitere Infos zur Gefährdungsbeurteilung

Gefährdungsbeurteilung: Erläuterungen und rechtliche Anforderungen

Eine der grundlegenden Aufgaben des betrieblichen Arbeitsschutzes ist es, die Arbeitsbedingungen zu beurteilen, d. h. mögliche Gefährdungen für die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten festzustellen.

Die Ergebnisse der einzelnen Gefährdungsbeurteilungen zeigen dem Unternehmer also auf, wo im Betrieb alles in Ordnung ist und wo etwas getan werden muss, um Sicherheit und Gesundheitschutz der Beschäftigten zu verbessern. Die Gefährdungsbeurteilung hilft dem Unternehmer auch dabei zu entscheiden, wo und in welchem Umfang und mit welcher Dringlichkeit welche Maßnahmen erforderlich sind.

Den Beschäftigten helfen die Informationen über die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung und über die Maßnahmen, sich sicherheits- und gesundheitsgerecht zu verhalten.

Die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung und die Maßnahmen müssen dokumentiert werden.

Die gesetzliche Basis für die Gefährdungsbeurteilung ist das Arbeitsschutzgesetz § 5 und § 6 und die Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" § 3.

Darüber hinaus enthalten eine Reihe von Vorschriften wie z. B. die Gefahrstoffverordnung spezielle Festlegungen zur Gefährdungsbeurteilung und deren Dokumentation.

Der Arbeitgeber hat die Verantwortung für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung und die Umsetzung der Ergebnisse.