Betriebsanweisungen
Vorgesetzte sind in der Verantwortung, die Beschäftigten über sicherheitsgerechtes Verhalten aufzuklären und sie darin zu unterweisen. Ein wichtiges Hilfsmittel sind dabei die Betriebsanweisungen. Sie enthalten verbindliche Anweisungen des Arbeitgebers/der Arbeitgeberin, wie sich die Beschäftigten in konkreten Einzelfällen verhalten müssen.
Nutzen Sie die vorgefertigten Betriebsanweisungen der BGN. Ergänzen Sie diese gegebenenfalls durch spezielle Anforderungen Ihres Betriebes.
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Vorgefertigte Betriebsanweisungen der BGN | |
Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe | |
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