Betriebsanweisungen

Betriebsanweisungen

Vorgesetzte sind in der Verantwortung, die Beschäftigten über sicherheitsgerechtes Verhalten aufzuklären und sie darin zu unterweisen. Ein wichtiges Hilfsmittel sind dabei die Betriebsanweisungen. Sie enthalten verbindliche Anweisungen des Arbeitgebers/der Arbeitgeberin, wie sich die Beschäftigten in konkreten Einzelfällen verhalten müssen.
Nutzen Sie die vorgefertigten Betriebsanweisungen der BGN. Ergänzen Sie diese gegebenenfalls durch spezielle Anforderungen Ihres Betriebes.

  Infos zur Betriebsanweisung
   
Vorgefertigte Betriebsanweisungen der BGN
  Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe
  Betriebsanweisungen für Arbeitsmittel und Tätigkeiten