Anhang 3

Leitfaden für den Einsatz von Personen-Notsignal-Anlagen

Siehe "Leitlinie zum Einsatz von Personen-Notsignal-Anlagen zum Einsatz bei gefährlichen Alleinarbeiten"
www.dguv.de Webcode: d35669.


Leere Felder ausfüllen; ja oder nein ankreuzen!


A. Gefährdungsermittlung mit Risikobeurteilung am vorgesehenen Einzelarbeitsplatz

1

Prüfen der Zulässigkeit des vorgesehenen Einzelarbeitsplatzes

1.1

Bezeichnung des vorgesehenen Einzelarbeitsplatzes





1.2

Was wird gemacht?

 


 


 

Wo wird gearbeitet?
(Falls an wechselnden Arbeitsplätzen gearbeitet wird, dies bitte angeben)

 


 


 


 

Wie werden die Arbeiten durchgeführt? (z.B. Angabe von Hilfsmitteln; Umgebungsbedingungen)

 


 


 


 

Wann wird gearbeitet? (z.B. Zeitangabe, Wochenende)

 


 


 


 

Wer führt die Arbeit durch? (Name[n])

 


 


 


1.3

Prüfen, ob die vorgesehene Arbeit in Vorschriften geregelt ist?
  ja nein

 

Ist die Einzelarbeit durch Vorschriften bereits geregelt oder verboten?

 

ja




Vorschriften einhalten, gegebenenfalls weiter mit Gefährdungsfaktor B

 

nein




dann weiter mit Abschnitt 2


2

Ermittlung der Gefährdungsfaktoren und Beurteilung der Arbeitsbedingungen sowie Art der Überwachung.

2.1

Schritte zum Ausfüllen der nachstehenden Tabelle.
  Die für Einzelarbeit vorgesehenen Tätigkeiten A einzeln auflisten. Dann sind jeder Tätigkeit die Gefährdungsfaktoren B zuzuordnen. Für die ermittelten Gefährdungsfaktoren B ist eine Einstufung der gemeinsamen Gefährdungsstufe C vorzunehmen.
  Dieser Gefährdungsstufe C ist die dazugehörige Gefährdungsziffer GZ zuzuordnen. Jeder Tätigkeit A ist die Wahrscheinlichkeit des Notfalles D zuzuordnen und mit der Bewertungsziffer NW auszudrücken.
  Anmerkungen: Bei mehreren Gefährdungsfaktoren B einer bestimmten Tätigkeit A ist die Bewertungsziffer NW um mindestens 1 zu erhöhen.
  Pro Tätigkeit A ist ein Produkt GZ x NW zu bilden.

 

Beurteilung der Arbeitsbedingungen eines Einzelarbeitsplatzes

 


A
Tätigkeit
B
Gefährdungsfaktoren1)
C
Gefährdungsstufe2)
 
GZ3)
D
Wahrscheinlichkeit eines Notfalls4)

NW5)
GZ x NW

Aus Tabelle 1
Gering, erhöht, kritisch
 
1 - 10
Gering,
mäßig, hoch
1 - 10
 







 







 







 
 






 







 







 







 

Beachte:

Bei mehr als einem Gefährdungsfaktor einer bestimmten Tätigkeit ist die
Ziffer NW um mindestens 1 zu erhöhen!



1) Aus Tabelle 1 "Mögliche Gefährdungsfaktoren" entnehmen und gegebenenfalls ergänzen
2) Aus Tabelle 2 "Einteilung nach Gefährdungsstufen": Festlegung der Gefährdungsziffer
3) Aus Tabelle 2 "Einteilung nach Gefährdungsstufen": Festlegung der Gefährdungsziffer Gefährdungsziffer GZ = Kennziffer zur Beurteilung einer Gefährdung, siehe Tabelle 2
4) Aus Tabelle 3 "Wahrscheinlichkeit eines Notfalls"
5) Aus Tabelle 3 "Wahrscheinlichkeit eines Notfalls" Bewertungsziffer NW = Kennziffer zur Beurteilung der Wahrscheinlichkeit eines Notfalls, siehe Tabelle 3


2.2

Liegen kritische Gefährdungsstufen vor?

 

nein



weiter mit Abschnitt 2.2.1

 

ja



Ist die Notfallwahrscheinlichkeit hoch?

 

ja



dann vorhandene technische oder organisatorische Maßnahmen zusätzlich verbessern

 

 

 


zurück nach Abschnitt 2

 

nein



weiter mit Abschnitt 2.2.3

2.2.1

Liegen erhöhte Gefährdungsstufen vor?

 

nein



dann Ende

 

ja



dann weiter mit Abschnitt 2.2.2

2.2.2

Ist die Notfallwahrscheinlichkeit hoch?

 

ja



weiter mit Abschnitt 2.2.3

 

nein



Art der Überwachung festlegen z.B. Kontrollgänge, dabei Häufigkeit festlegen oder Telefon; dann Ende

 

"Notrufmöglichkeiten für allein arbeitende Personen" (BGI/GUV-I 5032)
Personen-Notsignal-Anlagen nicht zwingend vorgeschrieben aber möglich. Wenn eine PNA verwendet, dann weiter mit Abschnitt 3.2.

2.2.3

Art der ständigen Überwachung festlegen

 

z.B. Personen-Notsignal-Anlagen oder Videoeinrichtung im Dauerbetrieb.


3

Ermittlung der Wirksamkeit rechtzeitiger Hilfsmaßnahmen

3.1

Ist die lückenlose Überwachung des Einzelarbeitsplatzes während der Tätigkeit sichergestellt?

 

ja



dann weiter mit Abschnitt 3.2

 

nein



dann weiter mit Abschnitt 5

3.2

Der Zeitbedarf bis zum Beginn der Einleitung von Hilfsmaßnahmen beträgt1):
(bitte ankreuzen)

 

unter 5 Minuten



EV = 0 dann weiter mit Abschnitt 4

 

5 Minuten bis 10 Minuten



EV = 1 dann weiter mit Abschnitt 4

 

10 Minuten bis 15 Minuten



EV = 2 dann weiter mit Abschnitt 4

 

Beträgt die Zeit bis zum Beginn der Hilfsmaßnahmen mehr als 15 Minuten, ist z.B. die Effektivität der Rettungskette nicht gewährleistet.
  Anhang 2 "Maßnahmen im Alarmfall bei Einsatz von Personen-Notsignal-Anlagen bis zum Beginn von Hilfsmaßnahmen" zeigt, welche organisatorischen Voraussetzungen zum Einhalten der Zeiten nach Tabelle 4 gefordert sind.

 

Über 15 Minuten



dann weiter mit Abschnitt 5


4

Risikobeurteilung für den vorgesehenen Einzelarbeitsplatz beim Einsatz einer Personen-Notsignal-Anlage

 

Es ist der höchste Wert GZ x NW aus der Tabelle "Beurteilung der Arbeitsbedingungen eines Einzelarbeitsplatzes" zu entnehmen. Eine Tätigkeit mit gleich großem Produkt GZ x NW ist bei unterschiedlichem NW das Produkt mit dem höchsten Wert NW zu berücksichtigen!

 

GZ x NW =

 

Dieser ermittelte Wert ist mit dem Wert der Bewertungsziffer EV aus Abschnitt 3.2 zu verknüpfen.

 

R = GZ x NW + EV x NW

 

R =       + x =       

 

Ist der errechnete Wert R £ 30?

 

ja



dann ist eine Alleinarbeit mit ständiger Überwachung möglich

 

nein



dann weiter zu Abschnitt 5.


5

Kann auf den Einzelarbeitsplatz verzichtet werden?

 

ja



dann Ende

 

nein



dann technische oder organisatorische Maßnahmen treffen und erneut zurück zu Abschnitt 2.



 

1) Aus Tabelle 4 "Bewertung der Zeit bis zum Beginn von Hilfsmaßnahmen am Einzelarbeitsplatz"


B.

Checkliste, die für den Einsatz einer Personen-Notsignal-Anlage am vorgesehenen Einzelarbeitsplatz zu berücksichtigen ist

1

Folgende Personen wurden bei der Gefährdungsermittlung und Risikobeurteilung des vorgesehenen Einzelarbeitsplatzes beteiligt:
  Für die Tätigkeit vorgesehene Mitarbeiter
  Fachkraft für Arbeitssicherheit
  Betriebsarzt
  Sicherheitsbeauftragter
  Betriebsrat / Personalvertretung
  Vertreter des zuständigen UV-Trägers


2

Sind die für die Tätigkeit vorgesehenen Mitarbeiter geistig und körperlich geeignet?

 

ja



dann Einsatz möglich
 
nein



dann geeignete Mitarbeiter mit der Alleinarbeit beauftragen


3

Ist die ordnungsgemäße Funktion der für den Einzelarbeitsplatz vorgesehenen Personen-Notsignal-Anlage nachgewiesen?
Die ordnungsgemäße Funktion der für den Einzelarbeitsplatz vorgesehenen Personen-Notsignal-Anlage ist nachgewiesen, wenn
  • Funkfeldmessung oder anderer Funktionsnachweis
    und
  • Einhalten der nach Tabelle 6 höchstzulässigen Reaktionszeiten
    und
  • unverzügliches und gesichertes Lokalisieren des allein Arbeitenden
sichergestellt ist.

 

ja


 

 

 

nein



dann Einsatz der vorgesehenen Personen-Notsignal-Anlage nicht möglich


4

Bei Ausfall der vorgesehenen Personen-Notsignal-Anlage ist eine anderweitige Überwachung durch folgende Ersatzmaßnahmen sichergestellt.

 


 


 



5

Die vorgesehene Personen-Notsignal-Anlage einschließlich Einleitung der Hilfs- oder Rettungsmaßnahmen wird bei Inbetriebnahme und mindestens jährlich geprüft durch:
(bitte eintragen)

 


 



6

Jeder durch die Personen-Notsignal-Anlage ausgelöste Alarm wird wie folgt dokumentiert:
(Zutreffendes bitte ankreuzen!)

 

Alarmbuch

  Protokolldrucker
  Speicherung in EDV

 


 



7

Die Rückstellung der Personen-Notsignal-Anlage nach einem Personenalarm erfolgt durch
(Zutreffendes bitte eintragen!)

 



8

Die Betriebsanweisung für den Einsatz der vorgesehenen Personen-Notsignal-Anlage ist erstellt und wird aktualisiert durch:

 



9

Die Träger der Personen-Notsignal-Geräte und die Bediener der Empfangszentrale sind unterwiesen und ausgebildet worden:

 

ja


 

Sie werden mindestens jährlich unterwiesen durch:

 



10

Die ordnungsgemäße Aufbewahrung, Wartung und Instandsetzung ist sichergestellt?

 

ja




 
  Ort Datum Unterschrift