11 Anhänge

11.1 Methode zur Ermittlung des Mindestschutzniveaus - Control Banding

11.1.1 Allgemeines

Die im Folgenden dargestellte Methode ist eine Umsetzung des Control Banding Ansatzes zur Bestimmung des Mindestschutzniveaus, falls keine Grenzwerte für die in der Luft befindlichen Schadstoffe festgelegt sind oder eine messtechnische Ermittlung der Schadstoffkonzentration nicht möglich ist.

Hierbei werden die den vorliegenden oder erzeugten chemischen Stoffen oder Gemischen zugeordneten H-Sätze (Hazard Statements - Gefahrenhinweise) verwendet. Die Gesundheitsgefährdung durch inhalative Aufnahme ergibt sich zudem aus der verwendeten Schadstoffmenge und ihrem Staubungsverhalten oder ihrer Flüchtigkeit.

Die Gefahrenhinweise durch H-Sätze beschreiben Gefährdungen, die von den chemischen Stoffen oder Gemischen ausgehen. Sie werden im Rahmen des GHS-Systems (Global Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien) angewendet.

Diese Methode ist bis zur Bestimmung eines erforderlichen Mindestschutzniveaus von 2.000 anwendbar.

 

11.1.2 Gefahrenhinweise (H-Sätze)

Lieferanten müssen Informationen über die von ihnen verkauften Chemikalien angeben. Die Erstellung, Weitergabe und Aufbewahrung von Sicherheitsdatenblättern für alle EU-Mitgliedstaaten ist in der REACH-Verordnung verankert. Der Inhalt des Sicherheitsdatenblattes ist im Anhang II der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 detailliert geregelt. Es werden u. a. durch H-Sätze Informationen zu den gefährlichen Eigenschaften der Chemikalie bzw. eine Beschreibung des Gefährdungsniveaus in einfachen Worten dargestellt.

Beispiele für H-Sätze:
H335 = Kann die Atemwege reizen.
H332 = Gesundheitsschädlich bei Einatmen.
H331 = Giftig bei Einatmen.

Nachdem eine Chemikalie nach ihren Auswirkungen auf die Gesundheit eingestuft wurde, wird u.a. der entsprechende H-Satz auf dem Behälteretikett oder separat mit der Chemikalie, zusammen mit ergänzenden Informationen, angegeben. Es kann mehr als ein H-Satz vorhanden sein.

Die Einstufung gefährlicher Stoffe erfolgt nach der Umsetzung der europäischen Verordnung 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP-Verordnung).

 

11.1.3 Gruppeneinteilung der Gesundheitsgefährdung

Für Schadstoffe, die sich auf die Atmungsorgane auswirken können oder die über den Inhalationsweg eine Sensibilisierung oder Krebs erzeugen können, werden deren relevante Gefahrenhinweise nach der Höhe der Gesundheitsgefährdung einer von fünf Gruppen (HHG = "Health Hazard Groups") zugeordnet:
HHG - A "Reizstoff"
HHG - B "schädlich"
HHG - C "toxisch"
HHG - D "sehr giftig"
HHG - E "Sonderfälle", d. h. mutagene, karzinogene, sensibilisierende Wirkung auf die Atemwege

 

11.1.4 Durchführung der Control Banding Methode

Diese Methode erfolgt in vier Schritten zur Bestimmung des minimal erforderlichen Schutzniveaus.

Schritt 1: Gruppeneinteilung der Gesundheitsgefährdung (HHG)

Bestimme die Gesundheitsgefährdungsgruppe(n) (siehe Tabelle 36) für alle während der Tätigkeiten verwendeten oder prozesserzeugten Stoffe.

Für diesen Schritt ist das Sicherheitsdatenblatt oder andere veröffentlichte Sicherheitsdaten der relevanten Stoffe bzw. Gemische erforderlich.

Tabelle 36 Gruppeneinteilung der H-Sätze nach Art der Gesundheitsgefährdung

Gruppen der Gesundheitsgefährdung A bis E (HHG)
A B C D E
H315 H302 H301 H300 H334
H319 H312 H311 H304 H340
H336 H332 H314 H310 H341
EUH66 H371 H317 H330 H350
    H318 H360 H351
    H331 H361 EUH70
    H335 H362  
    H370 H372  
    H373 EUH201  
    EUH71    

 

Schritt 2: Bestimme die Menge des verwendeten Schadstoffes

Bestimme und notiere die Menge der verwendeten Schadstoffe gemäß den Kategorien in Tabelle 37, basierend auf der Gesamtmenge, die verwendet oder verarbeitet wird.

Tabelle 37 Menge des verwendeten Stoffes bzw. Gemisches

Menge des verwendeten Schadstoffes bzw. Gemisches
klein Gramm oder Milliliter
mittel Kilogramm oder Liter
groß Tonnen oder Kubikmeter

 

Schritt 3: Bestimme das Staubungsverhalten bzw. die Flüchtigkeit des verwendeten Schadstoffes

Tabelle 38 Grad des Staubungsverhaltens

Grad des Staubungsverhaltens des ermittelten Schadstoffes
niedrig Pellets, wachsartige Flocken und pillenartige Feststoffe, die sich nicht leicht auflösen. Es wird keine Staubwolke erzeugt und wenig oder kein Staub wird emittiert.
mittel Kristalline körnige Feststoffe und Staub (sichtbar, setzt sich schnell ab). Rauch oder Nebel bilden sich nahe der Tätigkeit, verteilen sich jedoch sehr schnell.
hoch Feines Pulver, Rauch oder Nebel. Staubwolken, Rauch oder Nebel bilden sich und bleiben einige Minuten in der Luft.

Abb. 50 Flüchtigkeitsdiagramm

Abb. 50 Flüchtigkeitsdiagramm

 

Schritt 4: Bestimmung des erforderlichen Mindestschutzniveaus

Bestimme anhand der ermittelten HHG(s), der Menge(n) und des Grades des Staubungsverhaltens oder der Flüchtigkeit der verwendeten Schadstoffe das erforderliche Mindestschutzniveau anhand der Tabelle 39.

Tabelle 39 Erforderliches Mindestschutzniveau

Gruppe der Gesundheitsgefährdung (HHG) Menge Mindestschutzniveau Staubungsverhalten/Flüchtigkeit
niedrig mittel hoch
A klein
mittel 4 10
groß 4 10 30
B klein 4 4
mittel 10 30
groß 10 30 250
C klein 4 4
mittel 10 10 30
groß 30 30 250
D klein 10 30 250
mittel 30 250 250
groß 30 250 2000*
E klein 10 30 250
mittel 30 250 250
groß 30 250 2000*

* gemäß Tabelle 2 sind Atemschutzgeräte mit einem Schutzniveau > 1000 auszuwählen

 

11.2 Beispielhafte Betriebsanweisungen

Die folgenden Musterbetriebsanweisungen müssen durch arbeitsplatzspezifische Angaben ergänzt werden.

Musterbetriebsanweisung über den Einsatz von Atemschutzgeräten nach DGUV Regel 112-190 Seite 1

Musterbetriebsanweisung über den Einsatz von Atemschutzgeräten nach DGUV Regel 112-190 Seite 2

 

Musterbetriebsanweisung über den Einsatz von Atemschutzgeräten nach DGUV Regel 112-190 Seite 1

Musterbetriebsanweisung über den Einsatz von Atemschutzgeräten nach DGUV Regel 112-190 Seite