2 Begriffsbestimmungen

Im Sinne dieser DGUV Regel werden folgende Begriffe bestimmt:

Persönliche Schutzausrüstungen gegen Ertrinken werden in Rettungswesten und Schwimmhilfen unterteilt.

Unter Freibord wird der Abstand zwischen Wasseroberfläche und Atemöffnung verstanden (siehe Anhang 3).

Rettungswesten werden weiterhin in unterschiedliche Leistungskriterien eingestuft (siehe Anhang 1).

Weitere Begriffe aus der Normung der persönlichen Schutzausrüstung gegen Ertrinken sowie die Beschreibung der wichtigsten Bauteile befinden sich in Anhang 3 dieser Regel.