9 Übergangsfristen

Die vorliegende DGUV Information 205-003 "Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten" ist spätestens zum 01. Januar 2024 anzuwenden.

Übergangsweise darf die DGUV Information 205-003 Ausgabe: November 2014 noch bis zum 31.12.2023 angewendet werden.