1 Anwendungsbereich

1.1

Diese BG-Information findet Anwendung auf die Auswahl und Bereitstellung persönlicher Schutzausrüstungen durch Unternehmer sowie die Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen durch Versicherte bei der Arbeit.

Spezielle Hinweise für die Auswahl und Benutzung der einzelnen persönlichen Schutzausüstungen sind in der BG-Regel-Reihe „Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen“ (BGR 189ff.) enthalten.

1.2

Diese BG-Information findet keine Anwendung auf