Anhang 1

Anpassung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel an elektrotechnische Regeln

Eine Anpassung an neuerschienene elektrotechnische Regeln ist nicht allein schon deshalb erforderlich, weil in ihnen andere, weitergehende Anforderungen an neue elektrische Anlagen und Betriebsmittel erhoben werden. Sie enthalten aber mitunter Bau- und Ausrüstungsbestimmungen, die wegen besonderer Unfallgefahren oder auch eingetretener Unfälle neu in VDE-Bestimmungen aufgenommen wurden. Eine Anpassung bestehender elektrischer Anlagen an solche elektrotechnischen Regeln kann dann gefordert werden.

Wegen vermeidbarer besonderer Unfallgefahren werden die folgenden Anpassungen gefordert:

  1. Realisierung des teilweisen Berührungsschutzes für Bedienvorgänge nach DIN VDE 0106 Teil 100, 3/83
    bis zum 31. Dezember 1999
  2. Sicherstellen des Schutzes beim Bedienen von Hochspannungsanlagen nach DIN VDE 0101, 5/89 Abschnitt 4.4
    bis zum 31. Oktober 2000
  3. Anpassung elektrischer Anlagen auf Baustellen an die BG-Information "Auswahl und Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel auf Baustellen" (BGI 608)
    bis zum 31. Dezember 1997
  4. Sicherstellen des Zusatzschutzes in Prüfanlagen nach DIN VDE 0104, 10/89 Abschnitt 3.2 und 3.3.
    bis zum 31. Dezember 1997
  5. Kennzeichnung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel gemäß der BG-Information "Auswahl und Betrieb ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel nach Einsatzbereichen" (BGI 600)
    bis zum 30. Juni 1998

    Insbesondere für die neuen Bundesländer gilt:
  6. Umstellen von Drehstromsteckvorrichtungen nach der alten Norm DIN 49450/451 (Flachsteckvorrichtung) auf das Rundsteckvorrichtungssystem nach DIN 49462/463
    bis zum 31. Dezember 1997
  7. Anpassung von Innenraumschaltanlagen ISA 2 000 an die BG-Information "Sicherer Betrieb von Niederspannungs-Innenraumschaltanlagen ISA 2 000" (BGI 755)
    bis zum 31. Dezember 1996 / 31. Dezember 1999
  8. Anpassung von Schutz- und Hilfsmittel, sofern an diese elektrotechnische Anforderungen gestellt werden, an die elektrotechnischen Regeln
    bis zum 31. Dezember 1997
  9. Trennung von Erdungsanlagen in elektrischen Verteilungsnetzen und Verbraucheranlagen von Wasserrohrnetzen
    bis zum 31. Dezember 1997
  10. Ausrüstung von Leuchtenvorführständen mit Zusatzschutz nach DIN VDE 0100 Teil 559, 3/93 Abschnitt 6
    bis zum 31. Dezember 1997