Anhang 1

Auszug aus der Unfallverhütungsvorschrift "Verwendung von Flüssiggas"
(DGUV Vorschrift 79, früher BGV D34)

 

§ 29
Fahrzeuge mit Flüssiggas-Verbrennungsmotor

...

(15) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass unter Erdgleiche Fahrzeuge mit Treibgasanlagen nur betrieben werden, wenn