Anhang 2

Anforderungen an die Rutschhemmung von Fußböden

In der nachstehenden Tabelle wird eine Zuordnung von Arbeitsräumen, Arbeitsbereichen und betrieblichen Verkehrswegen zu Bewertungsgruppen der Rutschhemmung vorgenommen. Die Aufzählung beschränkt sich auf solche Arbeitsräume, Arbeitsbereiche und betriebliche Verkehrswege, deren Fußböden mit gleitfördernden Medien in Kontakt kommen, wo also die Gefahr des Ausrutschens zu vermuten ist.

Diese Liste erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. Die Nutzung einer höheren Bewertungsgruppe oder Verdrängungsraumes ist zulässig. Nicht aufgeführte Arbeitsräume, Arbeitsbereiche und betriebliche Verkehrswege sind, entsprechend der in ihnen zu erwartenden Rutschgefahr (z. B. je nach Häufigkeit, Menge und Art der auftretenden gleitfördernden Stoffe), in Analogie zur Tabelle einer Bewertungsgruppe zuzuordnen.

Der mit dem Begehungsverfahren (Schiefe Ebene) ermittelte mittlere Winkel des Ausrutschens ist für die Einordnung eines Bodenbelages in eine von fünf Bewertungsgruppen maßgebend. Die Bewertungsgruppe dient als Maßstab für den Grad der Rutschhemmung, wobei Bodenbeläge mit der Bewertungsgruppe R 9 den geringsten und mit Bewertungsgruppe R 13 den höchsten Anforderungen an die Rutschhemmung genügen.

Fußböden, bei denen wegen des Anfalls besonderer gleitfördernder Stoffe ein Verdrängungsraum unterhalb der Gehebene erforderlich ist, sind durch ein "V" in Verbindung mit der Kennzahl für das Mindestvolumen des Verdrängungsraums gekennzeichnet.

Die Prüfung der Rutschhemmung erfolgt mit einem Prüfschuh, dessen Sohle profiliert ist. Bei rauen oder profilierten Fußbodenoberflächen und bei Fußböden mit Verdrängungsraum trägt der Formschluss mit dem Sohlenprofil zur Rutschhemmung bei. Bei der Auswahl der Bewertungsgruppe ist daher zu berücksichtigen, welches Schuhwerk getragen wird.

Die Messergebnisse der Prüfmethode zur Bestimmung der Rutschhemmung von Bodenbelägen im Betriebszustand (Gleitreibungskoeffizient (µ)) können nicht direkt mit den Messergebnissen der Prüfung (Winkel des Ausrutschens (a)) auf der Schiefen Ebene verglichen werden. Der Gleitreibungskoeffizient (µ) kann deshalb nicht zur Einordnung in eine R-Gruppe herangezogen werden.

Nummer Arbeitsräume, -bereiche und betriebliche Verkehrswege Bewertungsgruppe der Rutschgefahr (R-Gruppe) Verdrängungsraum mit Kennzahl für das Mindestvolumen
0 Allgemeine Arbeitsräume und -bereiche*)    
0.1 Eingangsbereiche, innen**) R 9  
0.2 Eingangsbereiche, außen R 11 oder R 10 V 4
0.3 Treppen, innen***) R 9  
0.4 Außentreppen R 11 oder R 10 V 4
0.5 Schrägrampen, innen***) (ab 3 % Steigung; z. B. Rollstuhlrampen, Ausgleichsschrägen, Transportwege) Eine R-Gruppe höher als für den Zugangsbelag erforderlich V-Wert des Zugangsbelags, falls zutreffend
0.6
0.6.1
0.6.2
Sanitärräume
Toilettenräume
Umkleide- und Waschräume
 
R 9
R 10
 
0.7 Pausenräume (z.B. Aufenthaltsraum, Betriebskantinen) R 9  
0.8 Erste-Hilfe-Räume und vergleichbare Einrichtungen (siehe ASR A4.3) R 9  
 
1 Herstellung von Margarine, Speisefett, Speiseöl    
1.1 Fettschmelzen R 13 V 6
1.2 Speiseölraffinerie R 13 V 4
1.3 Herstellung und Verpackung von Margarine R 12  
1.4 Herstellung und Verpackung von Speisefett, Abfüllen von Speiseöl R 12  
 
2 Milchbe- und -verarbeitung, Käseherstellung    
2.1 Frischmilchverarbeitung einschließlich Butterei R 12  
2.2 Käsefertigung, -lagerung und Verpackung R 11  
2.3 Speiseeisfabrikation R 12  
 
3 Schokoladen- und Süßwarenherstellung    
3.1 Zuckerkocherei R 12  
3.2 Kakaoherstellung R 12  
3.3 Rohmassenherstellung R 11  
3.4 Eintafelei, Hohlkörper- und Pralinenfabrikation R 11  
 
4 Herstellung von Backwaren (Bäckereien, Konditoreien, Dauerbackwaren-Herstellung)
4.1 Teigbereitung R 11  
4.2 Räume, in denen vorwiegend Fette oder flüssige Massen verarbeitet werden R 12  
4.3 Spülräume R 12 V 4
 
5 Schlachtung, Fleischbearbeitung, Fleischverarbeitung
5.1 Schlachthaus R 13 V 10
5.2 Kuttlerraum, Darmschleimerei R 13 V 10
5.3 Fleischzerlegung R 13 V 8
5.4 Wurstküche R 13 V 8
5.5 Kochwurstabteilung R 13 V 8
5.6 Rohwurstabteilung R 13 V 6
5.7 Wursttrockenraum R 12  
5.8 Darmlager R 12  
5.9 Pökelei, Räucherei R 12  
5.10 Geflügelverarbeitung R 12 V 6
5.11 Aufschnitt- und Verpackungsabteilung R 12  
5.12 Handwerksbetrieb mit Verkauf R 12 V 8****)
 
6 Be- und Verarbeitung von Fisch, Feinkostherstellung
6.1 Be- und Verarbeitung von Fisch R 13 V 10
6.2 Feinkostherstellung R 13 V 6
6.3 Mayonnaiseherstellung R 13 V 4
 
7 Gemüsebe- und -verarbeitung
7.1 Sauerkrautherstellung R 13 V 6
7.2 Gemüsekonservenherstellung R 13 V 6
7.3 Sterilisierräume R 11  
7.4 Räume, in denen Gemüse für die Verarbeitung vorbereitet wird R 12 V 4
 
8 Nassbereiche bei der Nahrungsmittel- und Getränkeherstellung (soweit nicht besonders erwähnt)
8.1 Lagerkeller, Gärkeller R 10  
8.2 Getränkeabfüllung, Fruchtsaftherstellung R 11  
 
9 Küchen, Speiseräume
9.1 Gastronomische Küchen (Gaststättenküchen, Hotelküchen) R 12  
9.2 Küchen für Gemeinschaftsverpflegung in Heimen, Schulen, Kindertageseinrichtungen, Sanatorien R 11  
9.3 Küchen für Gemeinschaftsverpflegung in Krankenhäusern, Kliniken R 12  
9.4 Großküchen für Gemeinschaftsverpflegung in Mensen, Kantinen, Fernküchen R 12  
9.5 Aufbereitungsküchen (Fast-Food-Küchen, Convenience- und Imbissbetriebe) R 12  
9.6 Auftau- und Anwärmküchen R 10  
9.7 Kaffee- und Teeküchen, Küchen in Hotels-Garni, Stationsküchen R 10  
9.8 Spülräume    
9.8.1 Spülräume zu 9.1, 9.4, 9.5 R 12 V 4
9.8.2 Spülräume zu 9.2 R 11  
9.8.3 Spülräume zu 9.3 R 12  
9.9 Speiseräume, Gasträume, Kantinen, einschließlich Serviergängen R 9  
9.10 Thekenbereich, Schankbereich R 10  
 
10 Kühlräume, Tiefkühlräume, Kühlhäuser, Tiefkühlhäuser    
10.1 für unverpackte Ware R 12  
10.2 für verpackte Ware R 11  
 
11 Verkaufsstellen, Verkaufsräume    
11.1 Warenannahme Fleisch    
11.1.1 für unverpackte Ware (z. B. lose in Transportboxen) R 11  
11.1.2 für verpackte Ware R 10  
11.2 Warenannahme Fisch R 11  
11.3 Bedienungsgang für Fleisch und Wurst    
11.3.1 für unverpackte Ware R 11  
11.3.2 für verpackte Ware R 10  
11.4 Bedienungsgang für Brot- und Backwaren, unverpackte Ware R 10  
11.5 Bedienungsgang für Molkerei- und Feinkosterzeugnisse, unverpackte Ware R 10  
11.6 Bedienungsgang für Fisch    
11.6.1 für unverpackte Ware R 12  
11.6.2 für verpackte Ware R 11  
11.7 Bedienungsgänge, ausgenommen Nr. 11.3 bis 11.6 R 9  
11.8 Fleischvorbereitungsraum    
11.8.1 zur Fleischbearbeitung, ausgenommen Nr. 5 R 12 V 8
11.8.2 zur Fleischverarbeitung, ausgenommen Nr. 5 R 11  
11.9 Blumenbinderäume und -bereiche R 11  
11.10 Verkaufsbereiche mit Backöfen    
11.10.1 zum Herstellen von Backware R 11  
11.10.2 zum Aufbacken vorgefertigter Backware R 10  
11.11 Verkaufsbereiche mit Fritteusen oder Grillanlagen R 12 V 4
11.12 Verkaufsräume, Kundenräume R 9  
11.13 Vorbereitungsbereiche für Lebensmittel zum SB-Verkauf R 10  
11.14 Kassenbereiche, Packbereiche R 9  
11.15 Verkaufsbereiche im Freien R 11 oder R 10 V 4
 
12 Räume des Gesundheitsdienstes/der Wohlfahrtspflege    
12.1 Desinfektionsräume (nass) R 11  
12.2 Vorreinigungsbereiche der Sterilisation R 10  
12.3 Fäkalienräume, Ausgussräume, unreine Pflegearbeitsräume R 10  
12.4 Sektionsräume R 10  
12.5 Räume für medizinische Bäder, Hydrotherapie, Fango-Aufbereitung R 11  
12.6 Waschräume von OP's, Gipsräume R 10  
12.7 Sanitäre Räume, Stationsbäder R 10  
12.8 Räume für medizinische Diagnostik und Therapie, Massageräume R 9  
12.9 OP-Räume R 9  
12.10 Stationen mit Krankenzimmern und Flure R 9  
12.11 Praxen der Medizin, Tageskliniken R 9  
12.12 Apotheken R 9  
12.13 Laborräume R 9  
12.14 Friseursalons R 9  
 
13 Wäscherei    
13.1 Räume mit Durchlaufwaschmaschinen (Waschröhren) oder mit Waschschleudermaschinen R 9  
13.2 Räume mit Waschmaschinen, bei denen die Wäsche tropfnass entnommen wird R 11  
13.3 Räume zum Bügeln und Mangeln R 9  
 
14 Kraftfutterherstellung
14.1 Trockenfutterherstellung R 11  
14.2 Kraftfutterherstellung unter Verwendung von Fett und Wasser R 11 V 4
 
15 Lederherstellung, Textilien
15.1 Wasserwerkstatt in Gerbereien R 13  
15.2 Räume mit Entfleischmaschinen R 13 V 10
15.3 Räume mit Leimlederanfall R 13 V 10
15.4 Fetträume für Dichtungsherstellung R 12  
15.5 Färbereien für Textilien R 11  
 
16 Lackierereien
16.1 Nassschleifbereiche R 12 V 10
16.2 Pulverbeschichtung R 11  
16.3 Lackierung R 10  
 
17 Keramische Industrie    
17.1 Nassmühlen (Aufbereitung keramischer Rohstoffe) R 11  
17.2 Mischer
Umgang mit Stoffen wie Teer, Pech, Graphit, Kunstharzen
R 11 V 6
17.3 Pressen (Formgebung)
Umgang mit Stoffen wie Teer, Pech, Graphit, Kunstharzen
R 11 V 6
17.4 Gieß-, Druckgussbereiche R 12  
17.5 Glasierbereiche R 12  
 
18 Be- und Verarbeitung von Glas und Stein
18.1 Steinsägerei, Steinschleiferei R 11  
18.2 Glasformung von Hohlglas, Behälterglas R 11  
18.3 Schleifereibereiche für Hohlglas, Flachglas R 11  
18.4 Isolierglasfertigung Umgang mit Trockenmittel R 11 V 6
18.5 Verpackung, Versand von Flachglas
Umgang mit Antihaftmittel
R 11 V 6
18.6 Ätz- und Säurepolieranlagen für Glas R 11  
 
19 Betonwerke    
19.1 Betonwaschplätze R 11  
 
20 Lagerbereiche    
20.1 Lagerräume für Öle und Fette, die zur Teilentnahme vorgesehen sind (z. B. in Werkstätten) R 12 V 6
20.2 Lagerräume für verpackte Lebensmittel R 10  
20.3 Lagerbereiche im Freien R 11 oder R 10 V 4
 
21 Chemische und thermische Behandlung von Eisen und Metall    
21.1 Beizereien R 12  
21.2 Härtereien R 12  
21.3 Laborräume R 11  
 
22 Metallbe- und -verarbeitung, Metall-Werkstätten    
22.1 Galvanisierräume R 12  
22.2 Graugussbearbeitung R 11 V 4
22.3 mechanische Bearbeitungsbereiche (z.B. Dreherei, Fräserei), Stanzerei, Presserei, Zieherei (Rohre, Drähte) R 11  
22.4 mechanische Bearbeitungsbereiche mit erhöhter Öl-Schmiermittelbelastung R 11 V 4
22.5 Teilereinigungsbereiche, Abdämpfbereiche R 12  
 
23 Werkstätten für Fahrzeug-Instandhaltung    
23.1 Instandsetzungs- und Wartungsräume R 11  
23.2 Arbeits- und Prüfgrube R 12 V 4
23.3 Waschhalle, Waschplätze R 11 V 4
 
24 Werkstätten für das Instandhalten von Luftfahrzeugen    
24.1 Flugzeughallen R 11  
24.2 Werfthallen R 12  
24.3 Waschplätze R 11 V 4
 
25 Abwasserbehandlungsanlagen    
25.1 Pumpenräume R 12  
25.2 Räume für Schlammentwässerungsanlagen R 12  
25.3 Räume für Rechenanlagen R 12  
25.4 Standplätze von Arbeitsplätzen, Arbeitsbühnen und Wartungspodeste R 12  
 
26 Feuerwehrhäuser    
26.1 Fahrzeug-Stellplätze R 12  
26.2 Räume für Schlauchpflegeeinrichtungen R 12  
 
27 Funktionsräume in der Atemschutz-Übungsanlage    
27.1 Vorbereitungsraum R 10  
27.2 Konditionsraum R 10  
27.3 Übungsraum R 11  
27.4 Schleuse R 10  
27.5 Zielraum R 11  
27.6 Wärmegewöhnungsraum R 11  
27.7 Leitstand R 9  
 
28 Schulen und Kindertageseinrichtungen    
28.1 Eingangsbereiche, Flure, Pausenhallen R 9  
28.2 Unterrichtsräume, Gruppenräume R 9  
28.3 Treppen R 9  
28.4 Toilettenräume, Waschräume R 10  
28.5 Lehrküchen in Schulen siehe Nummer 9.2, 9.6 oder 9.7  
28.6 Küchen in Kindertageseinrichtungen (siehe auch Nummer 9) R 10  
28.7 Maschinenräume für Holzbearbeitung R 10  
28.8 Fachräume für Werken R 10  
28.9 Pausenhöfe R 11 oder R 10 V 4
 
29 Geldinstitute    
29.1 Schalterräume R 9  
 
30 Betriebliche Verkehrswege in Außenbereichen    
30.1 Gehwege R 11 oder R 10 V 4
30.2 Laderampen    
30.2.1 überdacht R 11 oder R 10 V 4
30.2.2 nicht überdacht R 12 oder R 11 V 4
30.3 Schrägrampen (ab 3 % Steigung; z. B. für Rollstühle, Ladebrücken) R 12 oder R 11 V 4
30.4 Betankungsbereiche    
30.4.1 überdacht R 11  
30.4.2 nicht überdacht R 12  
 
31 Parkbereiche    
31.1 Garagen, Hoch- und Tiefgaragen ohne Witterungseinfluss*****) R 10  
31.2 Garagen, Hoch- und Tiefgaragen mit Witterungseinfluss R 11 oder R 10 V 4
31.3 Parkflächen im Freien R 11 oder R 10 V 4
 
32 Bäder    
32.1 Einzel- und Sammelumkleideräume R 10  
32.2 Sauna- und Ruhebereiche R 10  
32.3 Duschräume und Duschbereiche R 10  
32.4 Beckenumgänge R 10  

 

Anwendungsbeispiel

Der Arbeitsbereich Nummer 5.10 wird mit der Bewertungsgruppe R 12 der Rutschgefahr bewertet. Die Größe des Mindestvolumens des Verdrängungsraumes wird mit V 6, entsprechend mindestens 6 cm³/dm², angegeben. Bei der Auswahl eines geeigneten Bodenbelages können unter Berücksichtigung der betrieblichen Bedingungen des Einzelfalls Bodenbeläge in die Betrachtung einbezogen werden, denen nach Prüfung folgende Eigenschaften bescheinigt worden sind:

Rutschhemmung Verdrängungsraum
R 12 V 6
R 12 V 8
R 12 V 10
R 13 V 6
R 13 V 8
R 13 V 10

 


*) für Fußböden in barfuß begangenen Nassbereichen siehe DGUV Information "Bodenbeläge für nassbelastete Barfußbereiche" (DGUV Information 207-006)
**) Eingangsbereiche gemäß Nummer 0.1 sind die Bereiche, die durch Eingänge direkt aus dem Freien betreten werden und in die Feuchtigkeit von außen hereingetragen werden kann (siehe auch Abschnitt 6 Absatz 3, Verwendung von Schmutz- und Feuchtigkeitsaufnehmer). Für anschließende Bereiche oder andere großflächige Räume ist Abschnitt 4 Absatz 10 zu beachten.
***) Treppen, Rampen gemäß Nummer 0.3 und 0.5 sind diejenigen, auf die Feuchtigkeit von außen hineingetragen werden kann. Für anschließende Bereiche ist Abschnitt 4 Absatz 10 zu beachten.
****) Wurde überall ein einheitlicher Bodenbelag verlegt, kann der Verdrängungsraum auf Grund einer Gefährdungsbeurteilung (unter Berücksichtigung des Reinigungsverfahrens, der Arbeitsabläufe und des Anfalls an gleitfördernden Stoffen auf den Fußboden) bis auf V 4 gesenkt werden.
*****) Die Fußgängerbereiche, die nicht von Rutschgefahr durch Witterungseinflüsse, wie Schlagregen oder eingeschleppte Nässe, betroffen sind.