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Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe

TRBA 405

Anwendung von Messverfahren
und technischen Kontrollwerten für luftgetragene
Biologische Arbeitsstoffe

Ausgabe Mai 2001
(BArbBl. 5/2001 S. 58, zuletzt geändert BArbBl. 7/2006 S. 193)

 

Die Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA) geben den Stand der sicherheitstechnischen, arbeitsmedizinischen, hygienischen sowie arbeitswissenschaftlichen Anforderungen bei Tätigkeiten mit Biologischen Arbeitsstoffen wieder. Sie werden vom

Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS)

aufgestellt und von ihm der Entwicklung entsprechend angepasst. Die TRBA werden vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung im Bundesarbeitsblatt bekannt gegeben.