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Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe

TRBA 500

Grundlegende Maßnahmen bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen

Ausgabe April 2012
(GMBl Nr. 15-20 vom 25. April 2012, S. 373)

 

Die Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse für Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen, einschließlich deren Einstufung, wieder.

Sie werden vom Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS) ermittelt bzw. angepasst und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl) bekannt gegeben.