Anhang 1: Beispiele für Feuchtarbeit bei Tätigkeiten mit wechselnden Arbeitsbedingungen

Die nachfolgenden Beispiele zeigen Tätigkeiten auf, bei denen Hautkontakt mit Wasser oder wässrigen Flüssigkeiten oder Händewaschen im Wechsel mit dem Tragen von flüssigkeitsdichten Schutzhandschuhen vorkommen. Diese Tätigkeiten können den Kriterien für Feuchtarbeit nach Abschnitt 3.3.6 Absatz 1 Nummer 2 oder Nummer 4 oder Absatz 2 zugeordnet werden.

  Beschäftigte folgender Berufsgruppen Arbeitsbedingungen, die zu Feuchtarbeit führen können
1 Reinigungskräfte, Gebäudereiniger, Beschäftige im Frisörhandwerk Tragen von flüssigkeitsdichten Schutzhandschuhen im Wechsel mit Wasserkontakt oder Händewaschen.
2 Beschäftigte an den Frischetheken, Fleischereifachverkäufer, Köche, Küchenhilfen Tragen von flüssigkeitsdichten Schutzhandschuhen zum Selbstschutz (Fleischsaft, Frischfisch, Feuchtigkeit, Gerüche, hautreizende Stoffe) verbunden mit häufigem Wechsel zwischen einzelnen Bereichen (Fleisch-, Wurst-, Käse- und Fisch, Obst, Gemüse) und zwischenzeitlichem Händewaschen.
3 Techniker und Labormitarbeiter in lebensmittelverarbeitenden Betrieben Häufiger Wechsel zwischen Hygiene- und Nichthygienebereichen. Bei jedem Betreten des Hygienebereiches ist ein Durchlaufen der Hygieneschleuse zwingend und damit verbunden ein Händewaschen Zusätzlich werden je nach Tätigkeit flüssigkeitsdichte Handschuhe in diesen Bereichen getragen.
4 Beschäftigte in Schlachthöfen und fleischverarbeitenden Betrieben Tragen flüssigkeitsdichter Schutzhandschuhe unter Metallringgeflechthandschuhen im Wechsel mit Händewaschen. In diesen Fällen kann auch bei weniger als 5 Mal Händewaschen pro Arbeitstag Feuchtarbeit vorliegen.
5 Beschäftigte im Zoohandel mit Aquarien Tragen von flüssigkeitsdichten Schutzhandschuhen im Wechsel mit Wasserkontakt oder Händewaschen.
6 Beschäftigte im Medizintechnikhandel Tragen von flüssigkeitsdichten Schutzhandschuhen bei der Reinigung und Wartung von medizinischen Geräten (z. B. Beatmungsgeräte, die von Kunden zurückkommen) im Wechsel mit Händewaschen.
7 Zerspanungsmechaniker Bei Tätigkeiten z. B. an CNC-Maschinen werden beim Ein-/Ausspannen von Werkstücken üblicherweise flüssigkeitsdichte Schutzhandschuhe getragen. Die Kontrolle der bearbeiteten Werkstücke auf Maßhaltigkeit wird wegen des erforderlichen Feingefühls meistens ohne Schutzhandschuhe durchgeführt. Dabei besteht Kontakt zu wassergemischten Kühlschmierstoffen.
8 Dreher An konventionellen Drehmaschinen erfolgt das Ein- und Ausspannen der Werkstücke oft mit flüssigkeitsdichten Schutzhandschuhen. Während der mechanischen Bearbeitung der Werkstücke müssen die Schutzhandschuhe wegen der Einzugsgefahr ausgezogen werden. Dabei besteht Kontakt zu wassergemischten Kühlschmierstoffen.
9 Industriemechaniker Bei Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten an Maschinen und Anlagen werden die Arbeiten in der Regel abhängig von den Anforderungen an das Tastempfinden und die Feinfühligkeit abwechselnd mit oder ohne flüssigkeitsdichte Schutzhandschuhe verrichtet. Wenn keine Schutzhandschuhe getragen werden, kann beispielsweise Kontakt zu wassergemischten Kühlschmierstoffen bestehen, die an Maschinen- oder Anlagenteilen anhaften.
10 Beschäftigte im Bestattungswesen Tragen von flüssigkeitsdichten Schutzhandschuhen zum Selbstschutz (Umgang mit Verstorbenen) im regelmäßigen Wechsel mit anderen Tätigkeiten (Büro- und Organisationstätigkeiten, Kundenkontakte) sofern dabei Händewaschen erfolgt.
11 Beschäftige im Bereich Fahrzeugreinigung/ Fahrzeugpflege Beim Waschen, Reinigen und Pflegen der Fahrzeuge werden abhängig von den Tätigkeiten die Arbeiten im Wechsel mit oder ohne flüssigkeitsdichte Schutzhandschuhe verrichtet. Wenn keine Schutzhandschuhe getragen werden, kann beispielsweise Kontakt zu Reinigungsflüssigkeiten bestehen.
12 Beschäftige der Kanalreinigung, -inspektion und -sanierung Tragen von flüssigkeitsdichten Schutzhandschuhen zum Selbstschutz (Umgang mit Abwässern, Fäkalien, etc.) im regelmäßigen Wechsel mit anderen Tätigkeiten (Führen des Saugfahrzeuges, Kanalinspektion mittels Kamerauntersuchung, Organisationstätigkeiten etc.) sofern dabei Händewaschen erfolgt.