Anlage 6 zu TRGS 524

"Ermittlung der Arbeitsbereiche, Arbeitsabläufe und Tätigkeiten mit Exposition gemäß Nummer 4.4 und 4.5"

Schritt 1:

Ermittlung der Arbeitsbereiche, in denen Gefahrstoffe
freigesetzt werden können

 

 

Schritt 2:

Ermittlung der Arbeitsschritte, Arbeitsverfahren, Abläufe und Tätigkeiten für
jeden nach Nummer 4.4 festgestellten Arbeitsbereich am Beispiel
"Industrierückbau"