2 Begriffsbestimmungen

2.1 Explosionsdruck (pex) und maximaler Explosionsdruck (pmax)

Explosionsdruck (pex) ist der unter festgelegten Versuchsbedingungen ermittelte Druck, der in einem geschlossenen Behälter bei der Explosion eines explosionsfähigen Gemisches mit bestimmter Zusammensetzung auftritt. Maximaler Explosionsdruck (pmax) ist der in Abhängigkeit vom Brennstoffanteil ermittelte höchste Explosionsdruck.

2.2 Zu erwartender Explosionsdruck (perw)

(1) Zu erwartender Explosionsdruck (perw) ist der maximale Druck, der in einem Anlagenteil bei realisiertem Schutzkonzept unter Berücksichtigung sowohl der gegebenen Anlagen und Verfahren als auch aller möglichen Betriebsparameter und Betriebszustände auftreten kann. Der zu erwartende Explosionsdruck kann sein:

  1. der maximale Explosionsdruck (pmax),
  2. ein von dem maximalen Explosionsdruck (pmax) nach oben oder unten abweichender anlagen- und verfahrensspezifischer Explosionsdruck oder,
  3. ein reduzierter Explosionsdruck (pred).

(2) Der zu erwartende Explosionsdruck kann geringer sein als der maximale Explosionsdruck, wenn z. B. der Behälter nur zum Teil mit gefährlichem explosionsfähigem Gemisch gefüllt ist, die Gemischzusammensetzung für die Explosionsabläufe ungünstig ist oder Abkühlungseffekte durch umfangreiche Einbauten auftreten.

(3) Der zu erwartende Explosionsdruck kann höher sein als der maximale Explosionsdruck, wenn z. B. ein Vordruck in der Anlage vorhanden ist, ein Verdichten von unverbranntem Gemisch in Anlagenteilen bei der Reaktion möglich ist oder erhöhte Turbulenz (im Vergleich zu den Laborbedingungen) auftritt.

(4) Der zu erwartende Explosionsdruck entspricht dem reduzierten Explosionsdruck, wenn die Anlage durch Explosionsunterdrückung oder Explosionsdruckentlastung geschützt wird.

2.3 Reduzierter Explosionsdruck (pred)

Reduzierter Explosionsdruck (pred) ist der in einem durch Explosionsdruckentlastung oder Explosionsunterdrückung geschützten Behälter auftretende Explosionsdruck.

2.4 Explosionsfeste Bauweise

(1) Anlagenteile wie Behälter, Apparate, Rohrleitungen sind explosionsfest, wenn sie so gebaut sind, dass sie dem zu erwartenden Explosionsdruck im Innern standhalten, ohne aufzureißen. Explosionsfeste Bauweise schließt explosionsdruckfeste und explosionsdruckstoßfeste Bauweise ein.

(2) Anlagenteile sind explosionsdruckfest, wenn sie dem zu erwartenden Explosionsdruck standhalten, ohne sich bleibend zu verformen.

(3) Anlagenteile sind explosionsdruckstoßfest, wenn sie dem zu erwartenden Explosionsdruck standhalten ohne aufzureißen, wobei jedoch bleibende Verformungen auftreten können.

2.5 Explosionsdruckentlastung

Die Explosionsdruckentlastung ist eine Schutzmaßnahme, die verhindert, dass der Explosionsdruck in einem Behälter oder einem anderweitig umschlossenen Volumen die zulässige Festigkeit des Behälters überschreitet, indem Druck durch eine Öffnung in der Behälterwand abgeblasen wird.

2.6 Explosionsdruckentlastungseinrichtungen

Explosionsdruckentlastungseinrichtungen sind Einrichtungen zum Schutz eines Behälters oder eines anderweitig umschlossenen Volumens durch Entlastung des Explosionsdruckes. Einrichtungen zur Explosionsdruckentlastung können z. B. Berstscheiben oder Explosionsklappen oder ständige Öffnungen sein. Sicherheitsventile sind keine Explosionsdruckentlastungseinrichtungen.

2.7 Explosionsunterdrückung

Die Explosionsunterdrückung ist eine Verfahrensweise, bei der die Verbrennung eines explosionsfähigen Gemisches in einem geschlossenen oder im Wesentlichen geschlossenen Volumen erkannt und in der Anfangsphase durch Zugabe eines geeigneten Löschmittels abgebrochen wird, so dass es nicht zu einem gefährlichen Druckaufbau kommt.

Eine Explosion gilt dann als unterdrückt, wenn es möglich ist, den maximalen Explosionsdruck (pmax) auf einen reduzierten Explosionsdruck (pred) zu begrenzen, d. h. der zu erwartende Explosionsdruck wird verringert.

2.8 Explosionsunterdrückungssystem

Gesamtheit von Einrichtungen zur Realisierung einer Explosionsunterdrückung. Das Explosionsunterdrückungssystem besteht im Wesentlichen aus Detektoren, einer Steuerzentrale und unter Druck stehenden Löschmittelbehältern.

2.9 Explosionstechnische Entkopplung

Durch die explosionstechnische Entkopplung wird die Ausbreitung einer Explosion (Druck oder Flamme) in andere Anlagenteile und -bereiche, z. B. über Verbindungsrohre oder -kanäle, verhindert.

2.10 Entkopplungseinrichtungen

(1) Der Begriff Entkopplungseinrichtungen umfasst alle Einrichtungen, die durch explosionstechnische Entkopplung das Übertragen einer Explosion verhindern. Diese Einrichtungen wirken z. B. durch:

  1. mechanisches Schnellabsperren,
  2. Löschen von Flammen in engen Spalten oder durch Löschmitteleintrag,
  3. Aufhalten von Flammen durch hohe Gegenströmung,
  4. Tauchung,
  5. Schleusen.

(2) Bei Explosionen von Gasen, Dämpfen und Nebeln im Gemisch mit Luft oder anderen Oxidationsmitteln sind wegen der unter Umständen sehr hohen Ausbreitungsgeschwindigkeiten (Detonationen) aktive Absperr- oder Löschungssysteme oft zu langsam, so dass hier passive Elemente, z. B. Bandsicherungen, Tauchungen oder Systeme mit hoher Gegenströmung, bevorzugt werden.