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Freimessen, Lüften und Atemschutz – Ex-Ox-Tox(-Gefahren)
In Behältern, Silos, Schächten und anderen Räumen können Ex-Ox-Tox(-Gefahren) auftreten:
Ex – Explosionsgefahren durch brennbare Gase oder Aerosole in einer gefahrbringenden Konzentration
Ox – Erstickungsgefahren durch Sauerstoffmangel oder erhöhte Brandgefahr bei Sauerstoffüberschuss
Tox – Vergiftungsgefahr durch toxisch wirkende Stoffe und Gemische in der Atemluft
Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ist somit jeweils zu ermitteln, durch welche Gase es zu einer Unfall- oder Gesundheitsgefahr kommen kann. In der Getränkeindustrie bestehen häufig Gefährdungen durch Kohlendioxid. Bei der Arbeit an Abwasseranlagen ist mit gefährlichen Konzentrationen von Faulgasen zu rechnen.
Vor dem Befahren muss sichergestellt werden, dass
ausreichend Sauerstoff vorhanden ist und
sich in der Luft keine giftigen oder explosionsgefährlichen Schadstoffkonzentrationen befinden.
Freimessen Ohne geeignete Messtechnik lässt sich die Gefährlichkeit der Atmosphäre in Behältern und Schächten nicht beurteilen. Ideal sind direktanzeigende Mehrfach-Gasmessgeräte.
Um z. B. das Vorkommen von Faulgasen sicher bewerten zu können, sollten die verwendeten Messgeräte mindestens
Schwefelwasserstoff (giftig),
Methan (brennbar und explosionsfähig) und
Kohlendioxid (Erstickungsgefahr)
feststellen und bei gefährlichen Konzentrationen Alarm auslösen.
Auch die Messung der Sauerstoffkonzentration in der Luft ist essenziell. Sauerstoffmangel kann zu Atemnot, Bewusstlosigkeit und Tod führen.
Für einen sicheren Einsatz der Gaswarngeräte ist geschultes Personal notwendig. Außerdem muss sichergestellt sein, dass die Geräte regelmäßig auf ihre korrekte Funktion kontrolliert werden, da ungenaue oder defekte Geräte Risiken bergen. Zudem ist die Wahl des Messortes von Bedeutung.
Vor dem Einstieg ist grundsätzlich freizumessen. Die erforderliche Fachkunde zum Freimessen ist im DGUV Grundsatz 313-002 beschrieben. Das mitgeführte oder vom Sicherungsposten ständig überwachte Messgerät dient der kontinuierlichen Überwachung und alarmiert beim Auftreten gefährlicher Konzentrationen. Bei Alarm ist der Gefahrenbereich umgehend zu verlassen.
Lüften Wird beim Freimessen eine gefährliche Atmosphäre festgestellt, dann muss durch Lüften des Behälters oder Schachtes wieder eine sichere Atmosphäre hergestellt werden. Hinweise zum Lüften enthält die DGUV Regel 113-004 Behälter, Silos und enge Räume im Abschnitt 4.3.3 und Anhang 3.
Atemschutz Nur wenn eine sichere Atmosphäre nicht durch Lüften hergestellt werden kann, ist geeigneter, grundsätzlich von Umgebungsluft unabhängiger Atemschutz erforderlich, siehe auch DGUV Regel 112-190 Benutzung von Atemschutzgeräten.