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Die BGN Suche handelt es sich um eine Volltextsuche, die alle vorhandenen Daten auf der BGN Website durchsucht. Sie können folgende Parameter nutzen, um die Ergebnisse zu erhalten, die Sie sich wünschen:
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1. Die Gefahrenbereiche werden identifiziert Hierbei hat sich bewährt, ein Kataster für Silos, Behälter und enge Räume zusammenzustellen. Darin aufgeführt sind die erforderlichen Arbeiten, die dafür vorgesehenen Mitarbeiter sowie die zu treffenden Maßnahmen. Damit hat man auch eine Vorlage für eine Unterweisungsmatrix für die Mitarbeiter und natürlich auch für ihre Führungskräfte.
Beispiele für Gefahrenbereiche in BGN-Betrieben sind:
Behälter (offen/geschlossen)
Gruben, Kanäle und Schächte mit besonderen Gefährdungen wie Gefahrstoffansammlungen oder Sauerstoffmangel, z. B. Abwasser- und Kläranlagen
Im Inneren von Maschinen/Anlagen z. B.: – Flaschenwaschmaschinen in der Getränkeindustrie – CO2-Betäubungsanlagen in der Schlachtung – Froster mit CO2- oder N2-Beaufschlagung
Lagerboxen für Schüttgut
Laderäume auf Schiffen
Silos
2. Es wird geprüft, welche konkreten Gefahren dort bestehen können Mögliche Gefahren können auch durch das Arbeitsverfahren bedingt sein, z. B. durch mitgeführte Gase oder Elektrogeräte. Oder sie können durch ungünstige Umstände von außen eingetragen werden, z. B. die Abgase wartender LKW. Mögliche Gefahren sind: Absturz, bewegte Anlagenteile, z. B. Rührwerke, Schnecken etc., Brand/Explosion, Ersticken, Versinken/Verschüttetwerden, elektrischer Strom – insbesondere in engen, leitfähigen Bereichen, Vergiftung, Verätzung, Verbrennung.
3. Die Schutzmaßnahmen, die der Arbeitgeber umsetzen muss, werden abgeleitet Hierbei ist der Stand der Technik zu beachten. Außerdem müssen auch immer die Kenntnisse, Erfahrungen und der Sachverstand der Verantwortlichen des Betriebes einfließen.Besonders wichtig sind Vorkehrungen für einen sicheren Zugang und für eine wirksame Rettung. Die festgelegten Maßnahmen sind in einem Erlaubnisschein (beschreibbares PDF-Dokument) oder in einer Betriebsanweisung festzuhalten und und auch bei der Unterweisung der Beschäftigten durchzusprechen.
Ausführliche Informationen zu Gefährdungen und geeigneten Schutzmaßnahmen enthält das Themenportal sicheres-befahren.de der BG RCI. Hilfreich sind dort auch drei Fallbeispiele, u. a. das Beispiel „Störungsbeseitigung in einem Silo“. In diesen Beispielen werden komplette Arbeitsabläufe von der Planung bis zum Befahrvorgng beschrieben.
GUT ZU WISSEN Mit einem Freigabeverfahren wird für den Einzelfall konkret festgelegt, welche Maßnahmen erforderlich sind. Schon das Hineinbeugen in einen Behälter kann gefährlich sein. Bei seltenen Arbeiten in Behältern, Silos und engen Räumen sowie fehlender Sachkunde im Betrieb, kann es sinnvoll sein, eine Fachfirma zu beauftragen. Bei der Vergabe von Arbeiten an Fremdfirmen sind die entsprechenden rechtlichen Vorgaben zu beachten. Hinweise dazu finden sich auch in der Arbeitssicherheitsinformation ASI 0.06 Fremdarbeiten im Betrieb.